Wiedernutzung der Westfalenhütte // RVR-Verbandsversammlung hat einstimmig Regionalplan-Änderung beschlossen

Das Riesenareal der Westfalenhütte liegt zwischen dem Borsigplatzviertel im Südwesten, Kirchderne im Norden und Scharnhorst im Osten. | Foto: RVR
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) als Regionalrat Ruhr hat in ihrer heutigen Sitzung am 7. April in Essen einstimmig die Änderung des Regionalplans zur Wiedernutzung der Flächen der ehemaligen Westfalenhütte im Dortmunder Norden beschlossen. Für dieses bedeutende Projekt der Stadtentwicklung sind damit die planerischen Weichen gestellt, um auf der heutigen Brachfläche neue zukunftsweisende Arbeitsplätze zu schaffen.

Im Vorfeld hat der RVR gemeinsam mit der Stadt Vorstellungen für die künftige Nutzung des Geländes abgestimmt. Die rund 300 Hektar großen Fläche soll zu einem großen, zusammenhängenden Industrieareal entwickelt werden. Dies soll langfristig den Standort der Stahlindustrie sichern und weitere Möglichkeiten der industriellen und gewerblichen Entwicklung bieten. Außerdem werden am Rande Wohnbebauung und Grünflächen durch den Regionalplan gesichert.

"Aktiver Boden- und Freiraumschutz"

"Mit der Umnutzung der Flächen der ehemaligen Westfalenhütte hat der RVR die Voraussetzungen geschaffen, dass neue Betriebe und neue Arbeitsplätze auf einer ehemaligen Industriefläche in Dortmund entstehen können. Die Reaktivierung dieser alten Brachfläche ist gleichzeitig aktiver Bodenschutz und Freiraumschutz, weil wir hierfür keine Planung auf der grünen Wiese machen müssen", bekräftigt Martin Tönnes, RVR-Bereichsleiter Planung.

Im Rahmen des Verfahrens wurden alle möglichen Auswirkungen der Wiedernutzung der ehemaligen Industrieflächen erhoben und bewertet. Dabei wurde die Planung in enger Abstimmung mit der Stadt Dortmund weiterentwickelt. "Wir haben die Planungen im Laufe des Verfahrens weiter optimiert, für mehr Grün in dem dicht bebauten angrenzenden Stadtviertel gesorgt und die Auswirkungen auf die Umwelt und die dort lebenden Menschen erhoben. Wir können damit vielen Ansprüchen gerecht werden und zugleich auch zu erwartende negative Auswirkungen vermeiden oder auf ein Mindestmaß reduzieren", erklärt der zuständige Planer beim RVR Michael Bongartz.

Im Rahmen des Verfahrens hatten alle Fachbehörden, Verbände aber auch die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern und ihre Belange einzubringen. Die Eingaben sind vom Regionalverband Ruhr geprüft worden. Der Regionalrat hatte abschließend über alle vorgebrachten Eingaben zu entscheiden.
Nach dem Beschluss des Regionalrates hat nun die Staatskanzlei das letzte Wort. Sie überprüft als Landesplanungsbehörde den rechtmäßigen Verlauf des Verfahrens. Die Änderung wird mit der amtlichen Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW wirksam. (idr)

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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