Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Hygiene-Ampel in Duisburg gestoppt

Verbraucherschutzminister Johannes Remmel informierte sich im Mai über die Ergebnisse des Pilotprojektes "Kontrollbarometer" in Duisburg. Dabei besuchte er das von der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderungen betriebene Restaurant "Der kleine Prinz", das bei der Hygiene-Ampel bestens abschnitt. | Foto: Hannes Kirchner
  • Verbraucherschutzminister Johannes Remmel informierte sich im Mai über die Ergebnisse des Pilotprojektes "Kontrollbarometer" in Duisburg. Dabei besuchte er das von der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderungen betriebene Restaurant "Der kleine Prinz", das bei der Hygiene-Ampel bestens abschnitt.
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  • hochgeladen von Sabine Justen

Seit drei Jahren wird in Duisburg und Bielefeld die Hygiene-Ampel getestet. Sie macht die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen in Gaststätten für alle nach einem einfachen Ampel-System sichtbar. Seit drei Jahren laufen dagegen Gastronomen und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Sturm. Am Montag hat nun das Oberverwaltungsgericht Münster diesen Testlauf für die geplante landesweite Einführung der Hygiene-Ampel gestoppt. Die bisherige Rechtslage nach dem bestehenden Verbraucherinformationsgesetz erlaube keine pauschale Weitergabe von Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung, so die Richter.
NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel dazu: "Es ist ein rabenschwarzer Tag für den Verbraucherschutz."

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Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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