Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet an alle Arbeitgeber, die aus Sicht der BA der Beschäftigungspflicht unterliegen, ein elektroni-sche Programm zur Überprüfung der Beschäftigungs- und Anzeige-pflicht. Wer als beschäftigungspflichtiger kein Anschreiben erhält, kann das Programm auch aus dem Internet herunterladen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäfti-gungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Ar-beitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der Agentur für Arbeit an Ihrem Betriebssitz ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungs-pflichtig sind, erhalten Anfang Januar 2015 das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (incl. Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms) auf CD-ROM.

Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektroni-scher Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit die Anzei-gevordrucke zu bestellen. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig.

Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden

Autor:

Hans-Georg Grein aus Duisburg

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