Öffentliche Anfrage in Sachen FOC Duisburg - Hamborn

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Öffentliche Anfrage
An den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg Herrn Sören Link
An den Rat der Stadt Duisburg, die Verwaltung der Stadt Duisburg, und alle Entscheidungsträger in Sachen Factory Outlet Center Duisburg!
Zur Kenntnis an die Fachaufsicht der Bezirksregierung und die Staatskanzlei
Zur Kenntnis für die Medien und die Öffentlichkeit.
Betr.: Planungen für ein Factory Outlet Center in Duisburg-Hamborn
Bezug: 1. Drucksache des Rates Nr. 10-1958/2 vom 28-09-2011
2. Artikel in der Immobilienzeitung vom 16.10.2014
„Die zum Erfolg von Douvil Verdammten“

Duisburg, den 16.12.2014
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren.

die Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz stellt folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt FOC Duisburg-Hamborn:

1.) Hat die Douvil GmbH als Käuferin von einer ihr im notariellen Kaufvertrag eingeräumten Finanzierungsvollmacht bereits Gebrauch gemacht hat? Wenn ja, in welcher Höhe sind die Grundstücke durch die Inanspruchnahme der genannten Vollmacht bereits belastet worden?

Der Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz wurde aus unbekannter Quelle die Drucksache des Rates Nr.10-1958/2 vom 28-09-2011 übermittelt. Dem Inhalt der Drucksache lässt sich entnehmen, dass die Stadt Duisburg die Douvil GmbH in dem notariellen Kaufvertrag ermächtigen will, die Grundstücke Rhein Ruhr Halle und Stadtbad (Flur 32, Flurstücke 72,82,124,126 und 226) bereits vor einem Eigentumsübergang belasten zu dürfen. Wörtlich heißt es in der Drucksache:
Finanzierungsvollmacht:
Dem Käufer wird die Möglichkeit eingeräumt, den verkauften Grundbesitz bereits vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises nebst marktüblichen Zinsen und Nebenleistungen zu belasten.

2.) Existiert eine wie auch immer geartete schuldrechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Duisburg bzw. eine der Gesellschaften an denen die Stadt als Gesellschafterin beteiligt ist, auf der einen Seite und eine der Gesellschaften der Immeo Immobilien Gruppe auf der anderen Seite, ausweislich dessen die Stadt Duisburg bzw. eine der Gesellschaften, an denen sie als Gesellschafterin beteiligt ist, im Falle des Scheiterns des Projekts FOC Duisburg-Hamborn eine der Gesellschaften der Immeo Immobilien Gruppe den Schaden zu ersetzen hat, welcher dieser infolgedessen entsteht?

In einem in der Immobilien Zeitung ( IZ ) vom 16.10.2014 veröffentlichten Artikel des Journalisten Thorsten Karl heißt es:

Wie zu erfahren war, hat die Stadt Duisburg für die Entmietung der Bürger gebürgt. Würde das Projekt Douvil scheitern, wäre das für die Stadt Duisburg nicht nur peinlich, sondern auch unglaublich teuer.“

http://www.immobilien-zeitung.de/128665/zum-erfolg-von-douvil-verdammten

Ob und welche Aussichten dieses Projekt jemals hat verwirklicht zu werden kann keiner prognostizieren. Selbst wenn es gelingen würde Baurecht zu schaffen, ist es bereits fraglich, ob sich überhaupt ein Investor für den tatsächlichen Bau des FOC finden würde.
Bereits jetzt lässt sich ein für die Stadt entstandener Schaden in zweistelliger Millionenhöhe erahnen. Wenn es so oder ähnlich ist, wie aus dem o.g. Artikel der Immobilien Zeitung hervorgeht dann gilt : Jeder weitere Tag , der an diesem Projekt festgehalten wird , kann die Stadtkasse bzw. den Bürger mit weiteren Kosten und / oder Risiken belasten.
Die Reisleine sollte sofort ohne weiteren Verzug gezogen werden. Die Politik wie auch Verwaltung sind dazu angehalten weiteren Schaden von der Stadt /Bürger abzuwenden.

Wir erwarten zeitnah Ihre Stellungnahme und stehen selbstverständlich zu Gesprächen zur Verfügung.

Nicht öffentliche Beschlussvorlage auf:

https://www.facebook.com/buergerinitiative.zinkhuettenplatz/photos/pcb.626142090845934/626141920845951/?type=1&theater

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Mattern
Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz

Autor:

Helmut Mattern aus Duisburg

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