Blauer Dunst in der Gastronomie: Das Ende naht

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Am 1. Mai tritt die Reform des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher in Kraft. Damit haben Raucher am kommenden Wochenende zum letzten Mal die Chance nach einem guten Essen im Raucher-Bereich eines Restaurants zur „Zigarette danach“ zu greifen. Denn ab dem 1. Mai gilt das generelle Nichtraucher-Gebot in Gaststätten und Restaurants.

Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes von 2008

In Nordrhein-Westfalen wurde das Nichtraucherschutzgesetz im Jahr 2008 von der damals schwarz-gelben Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers auf den Weg gebracht. Das damalige Gesetz erlaubte so manche Ausnahme, wie Eck-Kneipen, Raucher-Clubs, getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher in Gastronomien. Mit diesen Ausnahmen ist am 1. Mai schluss. Dann gilt ein generelles Rauchverbot.

Ein herber Schlag für die Gastronomie

Das bedeutet für so machen Gastronomen einen herben Schlag. Zum einen wird befürchtet, dass die Raucher wegbleiben und sich das „Ausgehen“ verkneifen, wenn sie für jede einzelne Zigarette das Lokal verlassen müssen. Zum anderen haben viele Gastronomen anhand der Auflagen des alten Gesetzes spezielle Raucherzonen eingerichtet und das für oftmals teures Geld, die nun überflüssig sind, weil es gar keine Raucher mehr geben darf in Lokalen.

Ein „Aquarium“ für die Raucher

Der Stadtspiegel sprach dazu mit Horacio Javier Marquez, dem Betreiber des Restaurant „Dolce Vita“ an der Bahnhofstraße. Er hat vor vier Jahren eine Raucherzone eingerichtet, die die Raucher in eine Art „Aquarium“ im hinteren Bereich des Lokales verbannte. Somit erfüllte er die gesetzlichen Auflagen, nachdem kein Nichtraucher mit dem Raucherteil in Verbindung kommen sollte, auch nicht beim Gang zu den Toiletten.
„Das hat uns seinerzeit rund 25.000 Euro gekostet und das war sogar noch kostengünstig, weil wir ein Angebot aus Italien erhalten haben. Bei dem Wetter hier ist das auch wichtig gewesen,denn die Gäste möchten auch wenn sie nur eine Tasse Kaffee trinken, dazu eine Zigarette rauchen. Darum war es uns wichtig, ihnen die Möglichkeit einzuräumen“, berichtet der Gastronom.

Die Reform sorgt für doppelte Kosten

Nun wird sein „Raucher-Aquarium“ überflüssig. Was passiert nun damit? „Wir werden die Glasfassade erst einmal lassen wie sie ist. Denn wir haben uns erkundigt, der Rückbau würde noch einmal mit bis zu 3.000 Euro kosten“, erklärt Horacio Javier Marquez, der nun hofft, dass sich die Raucher auf seiner überdachten Außenterrasse wohl fühlen.

Vorteil für Geschlossene Gesellschaften

Der Industrieclub Friedrich Grillo an der Zeppelinallee ist keine öffentliche Gastronomie, sondern kann nur für Privatveranstaltungen gebucht werden. Das erleichtert dem Club das Leben, denn bei geschlossenen Gesellschaften darf weiterhin geraucht werden, auch wenn dabei Speisen gereicht werden.

Raucher-Versammlung kann für Ärger sorgen

Dr. Christopher Schmitt ist der Geschäftsführer der im Industrieclub beheimateten Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe und bringt einen weiteren Aspekt ins Gespräch.
„Da wir die Räumlichkeiten an geschlossene Gesellschaften vermieten, bleibt es jedem Nutzer selbst überlassen, ob auf seiner Veranstaltung geraucht werden darf oder nicht. Fakt ist aber, dass es nicht in unserem Sinne ist, wenn sich die Feiernden nach dem ein oder anderen Glas Alkohol draußen vor der Tür zum Rauchen versammeln und so zum Ärgernis für die Nachbarschaft werden“, erklärt Dr. Schmitt.
Und auch wenn er selbst nicht raucht, ist er sich sicher, dass der 1. Mai 2013 für die Raucher zum einschneidenden Tag wird: „Als Student hätte mich dieser Stichtag hart erwischt. Denn damals habe ich selbst noch stark geraucht und bin oft raus gegangen und habe dann natürlich auch geraucht.“

Was gilt für Shisha und E-Zigarette?

Das Rauchen von Wasserpfeifen, den sogenannten Shishas, und E-Zigaretten ist derzeit „in“. Doch laut Aussage des Leiters der Gewerbeabteilung im Referat Recht und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen, Norbert Lamotke, zählen auch diese Utensilien zum Rauchen und sind damit in Gastronomien verboten.
„Es macht für uns keinen Unterschied, was kosumiert wird. Darum ist es egal, ob jemand ein Tabakprodukt oder eine andere Lösung in seiner Wasserpfeife oder Zigarette verköstigt. Für uns zählt beides zum Rauchen und ist damit ab dem 1. Mai verboten“, klärt Norbert Lamotke auf.

Kontrollen gibt es in GE nur auf Zuruf

Ansonsten sieht der Leiter der Gewerbeabteilung derzeit keine Notwendigkeit zu gezielten Kontrollen, die ab dem 1. Mai die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes überprüfen. „Wir gehen davon aus, dass wir gerade am Beginn der Freiluftsaison stehen und die Gastronomen, sofern vorhanden, die Außengastronomien für Raucher anbieten. Ansonsten galt ja auch bisher das klar definierte Nichtraucherschutzgesetz. Der Unterschied ist, dass nun der bis jetzt mögliche Raucherraum in der Gastronomie wegfällt“, erläutert Lamotke.
Sollten Hinweise aus der Bevölkerung eingehen, dass das Gesetz nicht eingehalten wird, sind Kontrollen natürlich vorgesehen.

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Autor:

silke sobotta aus Gelsenkirchen

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