Kosten der Unterkunft werden in Gelsenkirchen gesenkt

Diese Meldung schreckte uns von der Bürgerinitiative „Stellen anzeigen“ hoch. Bereits in der Ausschusssitzung für Arbeit und Soziales am 28.1.2015 kündigte sich dieses Vorgehen der Stadtverwaltung Gelsenkirchen an. Dass die Senkung der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II bereits zum 1.2.2015 erfolgen sollte, überraschte nicht nur uns. Ob das Vorgehen der Stadtverwaltung so rechtens ist, wollen wir prüfen. Herrn Guntram Schneider, Minister für Arbeit und Soziales in NRW, haben wir bereits eine Anfrage zukommen lassen, ob demokratische Mittel in dieser Angelegenheit voll ausgeschöpft wurden. Eine Antwort steht noch aus. Sollten wir keine Antwort erhalten, werden wir mit unseren Fragen weitergehen und auch entsprechende Medien ansprechen.

Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen erhält von uns einen Brief mit folgenden Fragen. Wir hoffen, die Studie empirica zu erhalten und dass ein schlüssiges Konzept für die Betroffenen vorliegt. Das gilt es nun zu prüfen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ausschuss-Sitzung für Arbeit und Soziales vom 28. Januar 2015 wurde folgendes Thema behandelt:

„Anpassung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Transferleistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab 01.02.2015“

In der Vorlage wird erwähnt, dass die Stadtverwaltung mit der Beauftragung des Institutes empirica der Ausführung, ein schlüssiges Konzept zu erstellen, dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 22.09.2009 (AZ: B 4 AS 18/09 R) entsprechen würde.

Teilnehmer dieser o. g. Ausschuss-Sitzung berichten jedoch von einer Mitteilungsvorlage zu diesem Thema. Weder die Studie noch ein schlüssiges Konzept wurde vorgelegt. Dennoch soll die Senkung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem 1. Februar 2015 erfolgen. Dieses Vorgehen bringt viele Fragen mit sich, um dessen Beantwortung ich bitte.

1. Um das systematische wissenschaftliche Vorgehen der Studie von empirica prüfen zu können, bitte ich um Veröffentlichung der Studie und die Zurverfügungstellung an mich.

2. Darüber hinaus bitte ich um weitere Informationen zu dem schlüssigen Konzept. Denn verfassungsrechtliche Vorgaben sind wie folgt definiert:

„Ausfüllungen sowohl im Anwendungsbereich des § 22 SGB II als auch bei der Erstellung von kommunalen Satzungen nach §§ 22a ff. SGB II müssen den Vergleichsmaßstab, also das örtliche Mietniveau, nachvollziehbar und realitätsgerecht abbilden, um der verfassungsrechtlich gebotenen Aufgabe, der Existenzsicherung, nachzukommen. Allein der Kostendruck der Kommunen kann kein Kriterium für die Bestimmung der Angemessenheit sein.“

(Quelle: Dokumentation der DLT-Fachtagung vom 17.9.2013)

3. Was hat den Bürger in Gelsenkirchen künftig zu erwarten, wenn Ausschüsse über grundsätzliche Änderungen der Stadtverwaltung nur informiert werden. Welche Rolle spielt der Stadtrat? Gibt es in dieser Vorgehensweise keine politische Einflussnahme? Wie wäre dies dann mit dem demokratischen Grundgedanken zu vereinbaren? Immerhin ist die Stadtverwaltung und die politischen Instanzen für die BürgerInnen da, die Existenz zu sichern und nicht zu gefährden.

4. Gibt es in Gelsenkirchen eine 0-Toleranz-Grenze?

5. Beinhaltet das schlüssige Konzept, sofern vorhanden, Erkenntnisse darüber, ob der Wohnungsmarkt in Gelsenkirchen eine Umzugswelle zur Minderung der KdU decken kann?

6. Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsrechnung darüber, ob eine Umzugswelle mit entsprechender Übernahme der Umzugskosten real zur Kostensenkung der Stadt Gelsenkirchen beiträgt?

7. Gibt es eine klare Regelung, wann Umzugskosten und in welcher Höhe übernommen werden? Im Grunde würde diese Berechnung notwendig sein, um die Wirtschaftlichkeitsrechnung durchführen zu können.

8. Wie wird mit der Senkung der KdU verfahren? Aus der WAZ vom 2. Februar 2015 wird nur deutlich, dass Bestandsschutz gewährt wird. Nur wie er genau aussieht, das wird dem Betroffenen nicht klar. Wird der Bestandsschutz auf die bestehenden Bescheide gewährt und die kommenden Bescheide werden die KdU kürzen? Oder besteht der Schutz auf dem Grundantrag, der mit Weiterbewilligungen weiter bestätigt wird?

9. Gibt es Härtefallregelungen? Falls ja, bitte ich um Nennung.

In der WAZ vom 26. August 2014 wurde der Tenor laut, mehr Transparenz in Gelsenkirchen zu bieten. Diesen Anspruch nehme ich als Bürgerin wahr und werde dieses Schreiben öffentlich behandeln und auch den entsprechen Teilnehmern des Ausschuss Arbeit und Soziales zur Verfügung stellen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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