Suche nach der Demokratie in Gelsenkirchen – Bürgeranfrage und die Fristen

Es ist und bleibt spannend. Seit diesem Jahr mache ich mich auf zu ergründen, wie Bürgerengagement in Gelsenkirchen funktionieren kann. Die Stadtpolitik spricht davon, Transparenz zu schaffen. Was ich erlebe, spricht jedoch eine andere Sprache. Stets bin ich auf der Suche nach Wegen, wie wir Bürger Einfluss auf Entscheidungsprozesse und Willensbildung nehmen können. Dass die Hürden des Bürgerengagements in Gelsenkirchen, und wahrscheinlich nicht nur hier, so niedrig gestellt sind, hätte ich nicht gedacht. Ich versuche gerade selbst, die demokratischen Prozesse zu finden und lerne.

Seit Februar 2015 hat die Stadt Gelsenkirchen die Kosten der Unterkunft im SGB gesenkt. Einfach so. Und seit dem versuche ich herauszufinden, welches Kontrollgremium im Verwaltungsrecht bei Entscheidungen dieser Art eine Rolle spielt. Seit Februar erhalte ich keine Antwort von:

- Guntram Schneider, Arbeits- und Sozialminister NRW (SPD)
- Die Stadtverwaltung hat mir diese Frage nicht beantwortet
- Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde am 12. Februar 2015 per Mail von mir angeschrieben
- Die SPD-Gelsenkirchen hat von mir zwei mal auf Facebook die Frage gestellt bekommen. Ein mal fragte ich nach dem Grund, wieso sie nicht antworten.

Keine Antwort!

Nun bekam ich den Tipp, eine Bürgeranfrage gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW zu stellen. Es würde eine 16-Tagesfrist für die Anfrage gelten, sollte meine Anfrage also noch in den Sozialausschuss für Arbeit und Soziales am 29. April 2015 mit aufgenommen werden. Also setzte ich mich mit dem genannten Ansprechpartner in Verbindung und fragte, wie das geht. Mir wurde am 10. April mitgeteilt, dass die 16-Tagesfrist für „Normalbürger“ nicht gilt. Ich nahm es erst mal so hin, weil ich es eben nicht besser wusste. Jedoch wurde mir von mehreren Seiten mitgeteilt, dass ich hier doch noch mal kritisch nachfragen sollte. Und in der Tat: Mir fehlte die Information WELCHE Frist denn überhaupt für „Normalbürger“ gelten soll. Es wurde knapp, denn am 13. April wäre der letzte Termin, um meine Anfrage nach dieser 16-Tagesfrist zu stellen. Also setzte ich mich hin, schrieb die Anfrage und verschickte diese per Mail mit der Bitte, mir doch die Fristen zu nennen, welche den BürgerInnen obliegen würde.

Diese Mail richtete sich auch an den Oberbürgermeister und eben dem Sachbearbeiter, der für diese Anfragen zuständig ist.

Ein paar Tage später erhielt ich ein Antwortschreiben, dass meine Anfrage bei der übernächsten Ausschusssitzung behandelt werden soll, die am 10. Juni stattfinden wird. Welche Fristen für BürgerInnen gelten habe ich nicht beantwortet bekommen. Dennoch habe ich den Antrag gemäß der allgemein bekannten 16-Tagesfrist gestellt. Also hätte meine Anfrage am 29. April behandelt werden müssen.

Die Begründung ist der Brüller! Achtung: „Eine Beratung in der Sitzung am 29.04.2015 ist nicht möglich, da die Beantwortung Ihrer Fragen einige Zeit in Anspruch nimmt.“ Wie lange braucht der Ausschuss denn noch, denn meine Fragen stellte ich bereits per Mail vom 12. Februar?!

Es steht zu befürchten, dass es keine klare Fristenregelung für Bürgeranfragen gibt. Daher habe ich mich mit dem Land NRW in Verbindung gesetzt, um nach den Fristen zu fragen, welche bei Anfragen nach der NRW Gemeindeordnung §24 gelten. Nach einer Woche schrieb mir das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW:

„Sehr geehrte Frau Stoffers,



mit Ihrer E-Mail bitten Sie mich um Beantwortung einer Frage im Zusammenhang mit § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ist als oberste Rechtsaufsichtsbehörde aber nicht zuständig für die Bearbeitung von Einzelfragen.

Zuständige Aufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen ist die Bezirksregierung in Münster.

Daher habe ich Ihre Eingabe an die Bezirksregierung in Münster mit der Bitte um Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weitergegeben.

Für das von mir gewählte Verfahren bitte ich um Verständnis und zeichne

mit freundlichen Grüßen“

Nun bleibt es spannend, denn gerade um die Überprüfung eines Rechtes geht es ja bei der Fristenregelung. Es bleibt die Frage offen, ob die Fristen gemäß der Gemeindeordnung von mir eingehalten wurde oder nicht. Sollte meine Anfrage fristgerecht gewesen sein, würde wieder wichtige Zeit verstreichen, die ALG-II- und Sozialhilfebezieher jedoch nicht haben, wenn es darum geht, dass ihre Existenz gesichert ist.

Es ist schon sehr bemerkenswert, dass eine einfache Frage, wer Entscheidungen der Stadt kontrolliert, nicht beantwortet werden kann. Es ist noch bemerkenswerter, auf welche Lücken man im Verfahren des Bürgerengagements trifft. Und einmal mehr wird klar: Eine Transparenz gibt es in Gelsenkirchen nicht. Nun suche ich weiter nach der Demokratie.

Ein Weg ist mein Vorschlag im Bürgerhaushalt, der seit dem 28. April bis einschließlich 8. Juni 2015 abgestimmt werden kann. Ich hoffe auf viele Befürworter, damit sich der Rat der Stadt mit diesem Thema endlich auseinandersetzt! Hier geht es zum Vorschlag, mit der Bitte, für ihn zu stimmen.

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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