Wohngeld Empfänger können sich von GEZ Gebühren befreien lassen.

Hallo User habe mich heute erfolgreich von der GEZ Gebühr befreien lassen.
Ich bin Rentner im Vorruhestand und beziehe Wohngeld. Bisher war es nicht möglich sich als Wohngeld Empfänger von der GEZ befreien zu lassen, ab November 2011 ist dies möglich. Siehe Link
http://anundfuersich.wordpress.com/2011/12/29/gezurteile-des-bverfg-und-antrag-nach-44-sgb-x-fr-bedrftige-und-rentner/
Ich habe alles so gemacht wie im Link beschrieben, war heute im Bürgercenter Buer habe meine Unterlagen eingereicht, sie wurden dort beglaubigt, zur GEZ nach Köln geschickt das war es nun spare ich alle vier Monate 57 €.

Die Gesetzesregelungen verstoßen gegen den vom Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz. Offensichtlich ist, so die Richter, dass Bürger die nur über ein Einkommen knapp über den Hartz IV Regelsätzen verfügen, hier benachteiligt werden. Sie müssen von den Rundfunkanstaltsgebühren befreit werden, weil sie ansonsten weniger Geld zur Verfügung haben als nach dem Sozialhilfegesetz.

Ich hoffe ich konnte euch weiter helfen.

Autor:

Ralf Schild aus Gelsenkirchen

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