Bürgerbegehren: A 52-Gegner müssen sich nun beeilen

Post aus dem Gladbecker Rathaus erhalten haben am gestrigen Dienstag mit Matthias Raith, Dr. Wolfgang Schneider und Burchard Strunz die drei Bürger, die Ende Dezember 2015 gegenüber der Stadtverwaltung schriftlich die Durchführung eines Bürgerbegehrens gegen den Ausbau der B 224 zur Autobahn A 52 angekündigt haben.

Eineinhalbseitiger Brief aus dem Rathaus

In einem eineinhalbseitigen Brief weist Bürgermeister Ulrich Roland auf die rechtlichen Vorgaben eines Bürgerbegehrens hin.

Inhaltlich zielt das angekündigte Bürgerbegehren darauf hin, den Stadtratbeschluss vom 26. November 2015 aufzuheben. Vor rund eineinhalb Monaten wurde im Stadtrat mit großer Mehrheit folgender Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Gladbeck begrüßt das Ergebnis des Gespräches zwischen Bund, Land und Stadt zum geplanten Ausbau der B 224 zur A 52. Bürgermeister Roland wird beauftragt, die inhaltlich „endabgestimmte Vereinbarung zum geplanten Neubau der A 52 im Zuge der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ abzuschließen.“

Ausbaugegner müssen Fristen einhalten

Die Gegner dieses Beschlusses müssen sich nun beeilen, denn Bürgermeister Roland stellt in seinem Schreiben heraus, dass ein Bürgerbegehren drei Monate nach dem Sitzungstag vollständig eingereicht sein muss. Im vorliegenden Fall wäre dies also bis zum 26. Februar 2016.

Aufschiebende Wirkung hatte diesbezüglich aber die Zustellung der so genannten „Kostenschätzung“. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beantwortung der Frage nach einer „Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten“ beantwortet Bürgermeister Ulrich Roland wie folgt: „Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 26. November 2015 zum Thema „Bau der A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet“ führt für die Stadt Gladbeck weder zu Kosten noch zu Einsparungen.“ ist der Antwort der Verwaltung zu entnehmen.
Bedingt dadurch, dass eben diese Kostenschätzung am 5. Januar 2016 an die Bürgerbegehren-Antragsteller endet die Frist für die Einreichung des Bürgerbegehrens demnach am 10. März 2016 ab.

Gesetzeskonform bietet Bürgermeister Roland den Ausbaugegnern auch einen Beratungsgespräch mit Fachleuten aus den Reihen der Stadtverwaltung Gladbeck an.

Vereinbarung wurde bereits unterschrieben

„Abschließend weise ich darauf hin, dass ich bereits entsprechend des Ratsbeschluss vom 26.11.2015 die mit Bund und Land endabgestimmte „Vereinbarung zum geplanten Neubau der A 52 im zuge der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ unterzeichnet und im Umlaufverfahren an das Landesverkehrsministerium weitergeleitet habe,“ lässt Ulrich Roland die Ausbaugegener zum Ende seines Antwortschreibens wissen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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