Erster Teilerfolg bei Mietobergrenzen ?

Wie heute im Ausschuss für Soziales zu erfahren war, hat sich die Verwaltung den Richtersprüchen der sozialgerichte gebeugt und die seit Einführung der neuen, durch dem Schlüssigen Konzept,erheblich abgesenkten Nettokaltmieten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB, mit den Betriebskosten zusammengelegt und leicht erhöht.
Bisher sah die KdU(Kosten der Unterkunft) durch das Schlüssige Konzept folgende Berechnung vor. Nettkaltmiete(für eine Person bis 50m²) 240€ Maximal, und 96,00€ Betriebskosten.
Aufgrund der erhöhten Widersprüche und klagen vor dem Sozialgericht erkannte man, dass eine Trennung von Nettokaltmiete und Betriebskosten Unrechtmäßig sei wodurch nun seit dem 01.Jan. 2015 in Gladbeck nach Aussage von Verwaltung folgende Regelung gilt: für eine Person eine Nettokaltmiete von (wie bisher 240,00€ ) dazu jedoch, je Quadratmeter!!! 2,00€ Betriebskosten. Was also 100,00€ statt bisher 96,00€ ergibt.
Dazu müssen Nettomiete und Betriebskosten Gemeinsam berücksichtigt werden. Was bedeutet, dass eine Miete auch dann angemietet werden darf, wenn Nettomiete höher und Betriebskosten geringer sind. Fakt ist die Wohnungsmiete darf 340,00€ Gesamt betragen.
Ein kleiner, aber nicht unerheblicher Erfolg von Widersprüchen und Klagen einzelner Bezieher von SGBII, denen somit der Abstieg in die Randbezirke der Städte und somit der sozialen Abstieg (zumindest vorerst) erspart bleibt. Ein Erfolg auch von Sozialverbänden, Mieter-und Bürgerberatungen im gesamten Kreis Recklinghausen,dem gesamten Bundesland NRW, den Linksverbänden und den Sozialen Parteien wie z.B. DKP, Die Linke die mit ihrer Aufklärungspolitik den Menschen den Mut gaben sich zu wehren, nicht aufzugeben und sich der (Un)sozialpolitik zu beugen.

Autor:

Rene' Potratz aus Gladbeck

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