NGG: Versicherungsschutz bei der Weihnachtsfeier

Solange der Chef bei der Weihnachtsfeier anwesend ist, 
ist auch die Unfallversicherung mit dabei. | Foto: NGG
  • Solange der Chef bei der Weihnachtsfeier anwesend ist,
    ist auch die Unfallversicherung mit dabei.
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Es gibt 917 gute Orte für eine Weihnachtsfeier im Kreis Recklinghausen und auch in Gladbeck wird sicherlich kräftig gefeiert – ob rustikal in einer Kneipe, in Gaststätten mit deutscher und internationaler Küche oder in einem Restaurant im Hotel. Und es gibt keinen Grund, nicht im Advent mit dem Chef zu feiern, meint die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Denn: „Die betriebliche Weihnachtsfeier ist versichert. Passiert einem Beschäftigten dabei etwas, dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung dafür auf. Das gilt sogar für den Weg zur Feier und zurück. Nur wer zu tief ins Glas geguckt hat, sollte mit Bus, Bahn oder Taxi nach Hause fahren, um weder Beinbruch noch Schlimmeres zu riskieren. Denn mit Alkohol im Blut kann auch der Versicherungsschutz ins Schwanken kommen“, sagt Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet.

Ohne das Okay vom Chef geht es nicht

Die Gastro-Gewerkschaft weist jedoch darauf hin, dass es die offizielle Weihnachtsfeier vom Betrieb sein muss: „Ohne das Okay vom Chef geht es nicht. Und er muss auch selbst dabei sein. Kommt es zu einem Unfall, wenn der Chef die Feier schon längst beendet und verlassen hat, ist der Versicherungsschutz futsch“, so Yvonne Sachtje. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kämen nur für Unfälle auf, solange die Geschäftsführung mitfeiere. Dann tragen sie die Kosten von der Erstversorgung beim Arzt oder im Krankenhaus bis zur Reha-Klinik, so die NGG Ruhrgebiet. Es sei dabei egal, wo die Belegschaft feiere – in einer Gaststätte, im eigenen Betrieb oder in der Dienststelle.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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