"Goldener Handschlag" oder "Einstweiliger Ruhestand"

Dieser Handschlag sagt noch nicht allzu viel aus. Nur, daß jemand darüber wacht. Wer wohl? | Foto: Wikipedia, gemeinfrei
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  • Dieser Handschlag sagt noch nicht allzu viel aus. Nur, daß jemand darüber wacht. Wer wohl?
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Wie schön das Leben doch sein kann!

Da habe ich einen sehr gut dotierten Posten (evtl. sogar zugeschanzt) bekommen.
Dann mache ich irgendwann eine Menge grober Fehler und mein Dienstherr ist der Meinung, mich deswegen nicht mehr tragen zu können.

Der jedermann bekannte "Otto Normalverbraucher" bekommt seine Kündigung, z. B. wegen geschäftsschädigenden Verhaltens, grober Fahrlässigkeit oder anderer grob fahrlässiger Verhaltensweisen.
Wenn er denn einen guten Rechtsanwalt oder adäquate gewerkschaftliche Beratung an der Hand hat, gibts vielleicht noch eine fristgerechte Kündigung oder eine kleine Abfindung - wenn überhaupt.

Bei einer Abfindung mindert dies natürlich die Bezüge der Bundesanstalt für Arbeit, die er -vorausgesetzt, alle Bedingungen zum Bezug sind erfüllt- nach einer Wartezeit von drei Monaten bei einer begründeten Kündigung beantragen kann.
Diese Prozedur verringert natürlich auch die Summen, die für die Berechnung seiner späteren Altersbezüge herangezogen werden!

Im Beamtenrecht sieht das "etwas" anders aus. Dort gibt es diese ach so finanziell lukrative Regelung des "einstweiligen Ruhestands".

Frage ich jetzt nach der Berechtigung für ein den "Otto Normalverbraucher" m. E. diskriminierendes Verfahren in der Behandlung von Auflösungen eines Arbeitsverhältnisses, höre ich schon wieder die lauten und erbarmungslosen Aufschreie: Neid, Missgunst, Unvergleichbarkeit etc!

In Untersuchungen des Bundesrechnungshofes, der doch über ach so viele Steuergeldverschwendungen, die meistens ohne irgendeine Konsequenz, höchstens Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bleiben, berichtet, habe ich zu diesem Thema bisher nichts gelesen. Geschweige denn davon gehört, daß die dort angeprangerten Steuergeldverschwendungen, bei denen ganz massiv Moneten zum Fenster rausgeworfen werden, irgendetwas bewirken konnten.

Im Gegenteil:

"Besserstellung von Beamten bei Versetzung in einstweiligen Ruhestand umstritten. Innenausschuss (Anhörung) - 13.12.2011" (http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_12/2011_515/01.html
Hier soll doch bitteschön noch eine gehörige Schippe draufgelegt werden, aus welchen Gründen auch immer!

Das derzeitige Beamtenrecht und der Gesetzgeber machen das alles möglich!

Aber hat schon mal jemand dieses Beamtenrecht infrage gestellt?

Hat schon einmal jemand das Bundesverfassungsgericht deswegen angerufen?
Hat der Bund der Steuerzahler schon genügend getan außer den Finger zu heben und in die Wunde zu legen?

Wer kann mich denn da zu diesem Thema mal aufklären? Kann mir ganz deutlich erklären, daß mein angeschwollener Niederrheiner Hals bei diesem Thema unangemessen ist?

Ist er wirklich unangemessen?

Sind es nicht eher die beamtenrechtlichen Regelungen, mit denen ein Beamter schon frühzeitig zum glücklichen Rosen Züchten nach Haus geschickt werden kann? Machen die den dicken Niederrheiner Hals?
Und dessen Ruhegehaltsbezüge schon sehr früh deutlich höher sein können als seine späteren Pensionsbezüge? Nur nicht höher als sein bis zum einstweiligen Ruhestand bezogenes Salär?

Na , wenn das kein "Goldener Handschlag" sein soll!!??

Übrigens, gerade wurde der schon länger wegen Pannen bei den Ermittlungen zu den Neonazi-Morden in der Kritik stehende Thüringer Verfassungsschutz - Chef Sippel in den einstweiligen Ruhestand versetzt, mit 55 Jahren.

NUR KEIN NEID!!!!!

Oder fühlt sich etwa irgendjemand diskriminiert????

Autor:Lothar Dierkes

Autor:

Lothar Dierkes aus Goch

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