Bargeldlos bezahlen - Amtsgericht-Urteile zum Betrug

Immer wieder müssen sich Angeklagte vor Gericht wegen Betrug verantworten. Manche sind sich ihrer Taten durchaus bewusst, manche hingegen sind verblüfft, mit welchen Tricks sie hereingelegt wurden.

Im ersten Fall sitzt eine junge Studentin auf der Anklagebank. Die 26jährige hat schon einige Straftaten im Bundeszentralregister stehen. Diesmal soll sie in zwei Fällen Kleidung eingekauft haben, mit ec-Karte bezahlt und später den Vorgang widerrufen haben.
Die junge Frau gibt die Taten auch unumwunden zu. Sie habe zeitweilig ein unkontrolliertes Kaufverhalten entwickelt, sie sei mittlerweile in psychologischer Betreuung und verstünde ihr Verhalten selbst nicht. Sie habe bezüglich der Tatvorwürfe mit der Essener Staatsanwaltschaft gesprochen, man habe ihr eine Einstellung des Verfahrens signalisiert, wenn sie den Schaden bezahle. Das habe ihre Mutter auch gemacht – wie schon öfter die Mutter für die Taten der Tochter aufgekommen ist. Aber beweisen kann sie diese Zahlungen nicht und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft liegt auch kein Dokument über eine erfolgte Zahlung vor.
Insbesondere die Tatsache, dass die junge Frau im März 2014 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde und am selben Tag nach der Verurteilung eine der beiden hier angeklagten Taten beging, kommt nicht gut an. So fordert die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro. Der Richter folgt in seinem Urteil diesem Antrag. Zusätzlich muss die Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Der Beutewert betrug übrigens knapp vierzig Euro.
In einem zweiten Betrugsfall ging es um einen Angeklagten, der verschiedene Waren im Wert mehrerer tausend Euro erhalten und dann nach Russland weitergeleitet haben soll.
Der Angeklagte hatte im Internet eine Russin kennengelernt, die ihn um die Ware gebeten hatte, weil sie dergleichen in Russland nicht bestellen konnte. Es handelte sich unter anderem um Kontaktlinsen, aber auch Parfums und Kosmetika. Bezahlt wurde die Ware mit Kreditkarte. Der Angeklagte bekam die Ware geliefert und sollte sie weiterleiten.
Die junge Frau wollte ihn auch besuchen, schickte ihm ein Visum und Flugdaten. Er fuhr zum Flughafen, um sie abzuholen. Doch sie kam nicht. Dann erst wurde der Angeklagte misstrauisch. Es stellte sich heraus, dass das Visum eine gefälschte Fotokopie war, die junge Frau de facto gar nicht existiert und die Kreditkarten, mit denen die Ware bezahlt worden war, von anderen Personen stammten und zu deren Lasten Gelder eingezogen waren. Der Angeklagte will mehrmals mit der Russin per E-Mail in Kontakt getreten sein, doch durch ein neues Update und einer neuen Software sind die Mails gelöscht. Geldwäsche oder Beihilfe zum Betrug stehen hier zur Diskussion, doch schließlich stellt das Gericht das Verfahren gegen den Mann gegen eine Ratenzahlung von 600 Euro an die Krebshilfe Sprockhövel/Hattingen ein.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.