Keine Weihnachtsstimmung beim Jugendgericht

Am letzten Verhandlungstag in diesem Jahre beim Jugendgericht des Amtsgerichtes Hattingen kam bei den öffentlichen Hauptverhandlungen keine rechte Weihnachtsstimmung auf.

Die 19 Jahre alte Hattingerin, die 1.200 Euro netto im Monat als Fachangestellte verdient, hatte in einem Bekleidungsgeschäft Waren für 54,97 € gestohlen, indem sie diese in der Umkleidekabine angezogen hatte und das Ladenlokal verlassen wollte, ohne die Waren zu bezahlen. Der Ladendetektiv hatte sie und auch die Schwester der Angeklagten erwischt, die ebenfalls gestohlen hatte.

Diebstahl kann nicht zulasten Aller gehen

Während der Vertreter der Jugendgerichtshilfe keine Reifeverzögerung erkannte und auf Anwendung des Erwachsenenstrafrechts plädierte, musste sich die geständige Angeklagte eine Strafpredigt des Staatsanwaltes anhören, bevor er unter Anwendung des Jugendstrafrechtes als Sanktion für den Diebstahl eine Geldstrafe von 250 Euro beantragte. Amtsgerichtsdirektor Waab schloss sich allerdings der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe an und verurteilte die Heranwachsende nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 450 Euro.

Besuch von der Polizei

Zwei angeklagte Heranwachsende, die zu ihren Hauptverhandlungen unentschuldigt erst gar nicht erschienen waren, bekommen demnächst Besuch von der Polizei, die sie dann dem Gericht vorführen wird.

Hochschwangere bricht in Tränen aus

Die 18 Jahre alte Hattingerin türkischer Staatsangehörigkeit, die sich vor Gericht zu verantworten hatte, erwartet Anfang 2016 ihr Kind. Sie ist ledig, wurde nach muslimischem Recht verheiratet, hat jedoch zu dem Vater ihres Kindes keinen Kontakt mehr. Bei der diesbezüglichen Nachfrage des Gerichtes, das auch das Wohl des Ungeborenen im Fokus hatte, brach die Angeklagte in Tränen aus. Sie gestand, trotz einer entsprechenden Verurteilung im Mai dieses Jahres, schon wieder „schwarz gefahren“ zu sein.

Der Arrest war die Hölle

„Nur eine Stunde Hofgang pro Tag, um frische Luft zu schnappen“, so berichtete sie dem Gericht, hatte sie, als sie wegen ihrer bisherigen Taten auch 2 Tage Arrest absitzen musste. Letztendlich unterstellte sie das Jugendgericht für die nächsten 12 Monate den Betreuungs- und Erziehungsweisungen des Jugendamtes, den sie unabdingbar zu folgen hat. Nur damit hat sie die Möglichkeit, Struktur in ihr Leben zu bringen und das Wohl ihres zukünftigen Kindes nicht zu gefährden. Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit.

Zuhause rausgeworfen

Der 19 Jahre alte Angeklagte aus Sprockhövel war nach einer filmreifen Verfolgungsjagd von der Polizei gestellt worden. Dazu waren mehrere Streifenwagen erforderlich. Er gestand reuemütig, ein Leichtkraftrad ausgeliehen, nicht zurückgegeben und ohne Versicherungsschutz und ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu haben. Seine frühere Freundin hatte er auch „beklaut“ und mit ihrer Scheckkarte 240 Euro an einem Geldautomaten abgehoben, da er in großen Geldnöten steckte.

„Elternsein“ eingestellt

Aufgrund dauernder Schwierigkeiten hatten seine Eltern das „Elternsein“ einfach eingestellt und den Angeklagten zuhause rausgeworfen. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe erkannte Reifeverzögerung und plädierte für die Anwendung des Jugendstrafrechtes. In seinem letzten Wort nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes, der unter anderem auch einen 4-tägigen Kurzarrest beantragte, bat der arbeitssuchende geständige Angeklagte um eine milde Strafe und von der Verhängung des Arrestes abzusehen. 200 Stunden gemeinnützige Arbeit, zehn Monate keine Fahrerlaubnis und eine Verwarnung für den Sprockhöveler war dann das Urteil des Jugendgerichtes für die angeklagten Taten. Erleichtert nahm dieser das Urteil an.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.