"Postprozess" geplatzt - Angeklagter fehlt - Haftstrafe aus früheren Taten jetzt rechtskräftig

Die am Mittwoch, 22.11.2017, für 9 Uhr angesetzte öffentliche Hauptverhandlung des Schöffengerichtes im Hattinger Amtsgericht gegen einen 34 Jahre alten Mitarbeiter eines Subunternehmens der Deutschen Post war schon nach wenigen Minuten beendet. Der Angeklagte war nicht erschienen.

Das Schöffengericht unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Johannes Kimmeskamp schien verblüfft. Neben Staatsanwalt Niels Tielbürger, dem Verteidiger des Angeklagten, Beobachter der Deutschen Post, waren auch alle geladenen Zeugen erschienen, nur der Angeklagte fehlte.

Der Anwalt des Angeklagten, Rechtsanwalt Fleig, erklärte dann, dass auch er erst kurzfristig erfahren habe, dass sein Mandant verhindert sei. Grund der Verhinderung sei ein Berufungsverfahren seines Mandanten beim Landgericht in Dortmund, welches zeitgleich heute stattfinden würde. Sein Mandant sei dorthin gefahren und könne somit nicht zeitgleich auch in Hattingen sein. Der Termin in Hattingen war allerdings schon seit Monaten bekannt.

Nachdem das Schöffengericht geprüft hatte, dass der Angeklagte auch wirklich in Dortmund beim Landgericht erschienen war, wurde der zuerst vom Staatsanwalt in Erwägung gezogene Haftbefehl gegen den Angeklagten in eine polizeiliche Vorführung beim nächsten Termin geändert.

Somit wird "von Amtswegen" ein neuer Termin anberaumt. Zu diesem wird dann der Angeklagte durch die Polizei vorgeführt.

Nachtrag : Die Pressestelle des Landgerichtes in Dortmund teilte dem STADTSPIEGEL am 27.11.2017 auf Nachfrage mit, dass die Berufung vom Angeklagten zurückgezogen wurde. Damit erlangt das Urteil der ersten Instanz, zwei Mal 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Rechtskraft.

Obwohl der Pressesprecher der Post, Dieter Pietruck, dem STADTSPIEGEL bestätigte, dass sich die Deutsche Post von allen Mitarbeitern der beauftragten Subunternehmen vor einer Beauftragung immer auch die polizeilichen Führungszeugnisse vorlegen lässt, muss diese
Aussage aufgrund der heutigen Erkenntnisse für den Angeklagten jetzt schon bezweifelt werden.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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