Wahlen zum Integrationsrat

Das Foto zeigt v.l. Andreas Jüttendonk, stellvertretender Leiter Fachbereich Ratsangelegenheiten und Wahlen, Beigeordnete Beate Schiffer und Bernd Baumhold, Geschäftsstelle Integrationsrat. Foto: Pielorz
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Am Sonntag, 25. Mai, sind nicht nur Kommunal- und Europawahlen. In Hattingen finden zu diesem Zeitpunkt auch die Wahlen des Integrationsrates statt. Das Wahllokal befindet sich im Rathaus und verstärkt sind die Wählenden zu Briefwahl aufgerufen.

Ein kurzer Blick in die Geschichte: 1990 beantragen drei türkische Mitbürger mit einer Liste von 300 Unterschriften die Bildung eines von ausländischen Mitbürgern gewählten Ausländerbeirates. Im April 1995 wurde der erste Ausländerbeirat mit 13 Mitgliedern gewählt. 2004 wurde das Gremium als „Integrationsrat“ neu definiert. Neben den 13 Mitgliedern waren erstmalig auch sechs Mitglieder der im Rat der Stadt vertretenden Parteien dort vertreten. 2010 fand eine erneute Wahl des Integrationsrates statt. Zusammen mit sieben Vertretern der im Rat der Stadt vertretenden Fraktionen zählt der Integrationsrat seitdem 21 Mitglieder.
Am 25. Mai wird erneut für sechs Jahre gewählt.
Für den Integrationsrat kann sich jeder Hattinger über 18 Jahre bewerben. Er muss keinen Migrationshintergrund haben. Eine Person kann sich als Einzelbewerber aufstellen lassen oder es wird einen Listenbewerber geben.
Die Aufgabe des Integrationsrates ist es, die Verbesserung von Kindern und Jugendlichen verschiedener Herkunft in unterschiedlichen Bereichen zu erreichen. Aber auch interkulturelle Stadtentwicklung, Gesundheit und Sport als gemeinsames Miteinander sind wichtige Anliegen. Wer sich wählen lassen möchte, muss sich bis zum 7. April, 18 Uhr, bei der Stadt gemeldet haben.
Wahlberechtigt sind neben Ausländern auch Deutsche, die auch eine ausländische Staatsbürgerschaft haben oder die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben.
Die wahlberechtigten Personen, die in der Regel von der Stadt entsprechende Post bekommen, müssen sich bis zum 13. Mai in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Die Wahl des Integrationsrates muss unter Wahrung des Wahlgeheimnisses mit einem eigenen Wahlvorstand stattfinden. Die Stadt hat auch aus organisatorischen Gründen davon abgesehen, in jedem Wahllokal für die Kommunal- und Europawahl eigenständig die Integrationswahl durchführen zu lassen.
Eine zentrale Wahlmöglichkeit wird es im Rathaus gaben. Ansonsten bittet die Stadt um regen Gebrauch der Briefwahl.
Wie Bernd Baumhold aus der Geschäftsstelle des Integrationsrates erklärt, sei die anstehende Sitzung am 19. März die 99. Sitzung eines Ausländer- oder Integrationsrates. Der neue Rat würde mit seiner konstituierenden Sitzung gleich seinen 100. Geburtstag feiern können.
Übrigens: Wahlberechtigt sind zwischen 6000 und 7000 Menschen. Die Wahlbeteiligung der letzten Wahl 2010 ist mit rund zwanzig Prozent allerdings deutlich steigerungsfähig!

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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