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Fahrradfahren gehört nicht in die Hattinger Fußgängerzone!

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Die Frage der Zulassung von Fahrradfahren in Fußgängerzonen erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vorteilen der nachhaltigen Mobilität und den potenziellen Risiken und Konflikten mit Fußgängern.

Hattingen erlaubt weitgehend das Fahrradfahren in der Fußgängerzone.
Können FußgängerInnen sich sicher bewegen, ohne ständig auf Radfahrer zu achten, die sich oftmals nicht an die Regeln halten? (Schrittgeschwindigkeit, Vorrang Fußgänger) Die unterschiedliche Beschilderung trägt zur Verwirrung bei.

Im Einzelnen:

Wurden die Interessen von Seniorinnen und Senioren berücksichtigt?

Wurden Mütter und Väter mit Kindern, die auch mal kreuz und quer laufen wollen, berücksichtigt? Oftmals ist die Fußgängerzone (auch in den Spielzonen) der einzige gefahrenlose Aufenthalt für Kinder.

Wurden die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigt?

Wurde das Risiko von FußgängerInnen mit Handy am Ohr, oder Kopfhörern im Ohr - sie nehmen die Umgebung nicht ausreichend wahr – berücksichtigt?

Wurden Marketing Aspekte und die Interessen des Einzelhandels berücksichtigt? Entspanntes flanieren, attraktives Einkaufserlebnis in Hattingen?

Sind effektive Kontrollen von Radfahrern mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit (5 bis 7 kmh) möglich?

Aus Sicht der Polizei: Die zuständige PHKin für die Innenstadt hat sich aus guten Gründen vehement gegen Fahrräder in der Fußgängerzone ausgesprochen.

Die Fußgängerzone in Hattingen ist nicht für Radfahren konzipiert, die Nutzung von Fahrrädern (E-Scooter sind eh verboten) kann zu Unfällen, Konflikten und Unsicherheiten führen.

Fahrräder (und E-Scooter) gehören daher nicht in die Hattinger Fußgängerzone!

Information:
https://radfahren-nein.blogspot.com/

Petition:
https://weact.campact.de/p/Radfahren oder QR Code

Autor:

Bernd Loewe aus Hattingen

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