Urkundenfälschung im Jobcenter Märkischer Kreis
Erneut Sozialleistungsbetrug durch das Jobcenter Märkischer Kreis entlarvt

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Jobcenter Märkischer Kreis | Am 09.08.2016 wurde eine junge Frau erstmalig in der Beratungsstelle von aufRECHT e.V. vorstellig, nachdem ihr eine Anhörung vom Jobcenter Märkischer Kreis zugestellt worden war. In dem Schreiben wurde Ihr zur Last gelegt in der Zeit vom 01.02.2015-31.07.2015 Kindergeld in Höhe von 954,00 € zu Unrecht erhalten zu haben.

Am 27.09.2016 erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von insgesamt 203,50 €. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgte fristgemäß. Dann wurde ein Termin zur Akteneinsicht am 17.10.2016 vereinbart und in den Räumen des Jobcenter Hemer eine Mehrzahl von entlastenden Hinweisen aufgefunden. Die entsprechenden Seiten wurden in Kopien angefordert. Die Akteneinsicht war somit erfolgreich.

Aber auch die persönlichen Vorsprachen im Jobcenter und die nachgewiesenen Fehler führten nicht zu einer Rücknahme der Anzeige. Statt dessen wurde noch schlimmer. Aufgrund des Ärgers verlor die Frau ihre Unterkunft und musste sich wohnungslos melden.

Am 02.02.2017 kam es zur Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Iserlohn. Unter Vorsitz von Richterin Holtgrewe wurde über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verhandelt. Die junge Frau war ohne Rechtsbestand erschienen, aber gut vorbereitet. Sie zog einen offensichtlich gut sortierten Ordner aus der Tasche und legte ihn vor sich hin. Die Akte auf dem Richtertisch war recht dünn.

Im Laufe der Verhandlung trat die Angeschuldigte mehrfach an den Richtertisch und legte der Richterin weitere Dokumente vor. „Wenn Sie sich Ihre Mappen angucken und meine Mappe, dann ist klar, dass Ihnen Sachen fehlen.“

Die Frau verteidigte sich selbstbewusst. Die Richterin schlug vor, dass Bußgeld auf 80,00 € zu reduzieren. Die Antwort kam prompt: „Nein, das wäre ein Schuldeingeständnis.“ Weiter trug sie vor, dass sie durch die Sachbearbeiterin wohnungslos geworden sei. „Für mich grenzt das an Mobbing.“

Dann wies sie der Richterin nach, dass das Jobcenter anstelle der Forderung von 954,00 € Nachzahlungen in Höhe von 3.572,30 Euro leisten musste und außerdem eine Klage beim Sozialgericht in Dortmund anhängig sei.

Schließlich räumte Richterin Holtgrewe erfrischend ehrlich ein: „Ich blick da nicht mehr durch.“

Zunächst stellte sie in Aussicht in einem Folgetermin die Sachbearbeiterin als Zeugin vorladen zu wollen. Soweit kam es nicht. Mit Beschluss vom 19.04.2017 wurde das Verfahren durch Richter Uetermeier eingestellt.

mehr dazu:
klage094

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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