Mutmaßliches IS-Mitglied am Samstag in Dinslaken festgenommen

Der Generalbundesanwalt hat am Samstag(10. Januar 2015) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag den 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Nils D. durch Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der nordrhein-westfälischen Polizei festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten in Dinslaken durchsucht.

Laut Bundesantwaltschaft ist der Beschuldigte dringend verdächtig, sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) angeschlossen zu haben (§ 129b i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Der Beschuldigte soll im Oktober 2013 nach Syrien ausgereist sein, sich dort dem ISIG angeschlossen und zumindest bis zu seiner Rückkehr nach Deutschland im November 2014 als Mitglied an dieser terroristischen Vereinigung beteiligt haben.

Laut Generalbundesanwaltschaft lägen bislang keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagspläne oder -vorbereitungen des Beschuldigten vor. Ein Zusammenhang mit den jüngsten terroristischen Anschlägen in Frankreich bestehe nicht.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ein Ermittlungsverfahren bereits zu Beginn des Jahres wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) gegen den Beschuldigten eingeleitet. Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland übernommen.

Der Beschuldigte wird morgen (Sonntag, 11. Januar 2015) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beauftragt.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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