Zum Schutz vor Vogelgrippe: Hier muss das Geflügel im Stall bleiben

Nach Erlass des NRW-Umweltministeriums hat jetzt der Kreis Kleve die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Neben anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen ist auch das nördliche Gebiet des Kreises Kleve betroffen.

Ab Mittwoch (16. November 2016) muss das Geflügel in Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees in den Stall. Die Aufstallungspflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Die Aufstallung der Tiere hat entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen für alle Geflügelhalter

Wenn in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Gesamtbestandes verendet, ist die Veterinärabteilung des Kreises unverzüglich zu informieren, damit ein Vogelgrippe-Verdacht rechtzeitig erkannt werden kann.

Die Geflügelhalter sind verpflichtet, Stallungen nur in Schutzkleidung betreten zu lassen und keine Speise- und Küchenabfälle an Geflügel zu verfüttern. Es dürfen auch keine Eierschalen gefüttert werden. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass keine Kontamination durch Kot von Wildvögeln stattfinden kann. Es ist sicherzustellen, dass das gehaltene Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird.

Die Veterinärabteilung bittet dringend alle Geflügelhalter, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um den Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Kleve zu verhindern. Informationen und Vordrucke gibt es auf der Internetseite des Kreises Kleve www.kreis-kleve.de (Suchbegriff: Geflügelpest).

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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