Sparkasse Lünen — Vorstand unnachgiebig

Die RN Selm berichtete am 19.09.2014 von einem Besuch des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Lünen - Selm, Ulrich Fischer, im Stadtrat der Stadt Selm.
Dort hat er sich nochmals — hart und dogmatisch — für die Schließung des Bargeldautomaten in Cappenberg ausgesprochen und die Möglichkeit einer Alternative, z. B. die Zusammenarbeit mit der Volksbank vor Ort, zum Wohle der ansässigen Kunden grundsätzlich verworfen.

Es ist anzunehmen, dass gleiches für die Situation der Bargeldversorgung im Stadteil Lünen - Gahmen gilt.

Bis heute wird allerdings außer durch phrasenartige Erklärungen "" würde Kosten verursachen "", keine durch detaillierte Zahlen nachvollziehbare Begründung zur Erklärung geliefert.
Das ist schwach und lässt Zweifel an den tatsächlichen Gründen für die Urteilsfindung aufkommen.
Vorstellbar, dass es das vorrangige Ziel der Sparkasse ist, sich gewinnbringend von den Immobilen zu trennen.
Ein legitimer Schritt und an sich nicht verwerflich, dennoch wären gleichzeitig Alternativlösungen —ohne Immobilie— zumindest seitens der Einwohner denkbar. Aus dem Kreis der Betroffenen wurden vielfache Vorschläge gemacht.

Es entsteht der Eindruck, dass der Vorstand Fischer sich durch eine falsche Einschätzung über die Heftigkeit der Reaktion seiner Kunden, der politischen Akteure und der Einwohner Lünens in eine missliche Situation gesteuert hat. Nun, mit dem Rücken an der Wand, scheint er keine Kraft für eine gesichtswahrende Lösung aufzubringen.

Der Hinweis von Vorstand Fischer "" Die Schließung von Automatengeschäftsstellen sei ausschließlich Aufgabe des Vorstandes."" stellt die Situation auf den Kopf und ist vollkommen unangebracht.
Die Aussage ist zwar formell richtig und ausdrücklich so im Sparkassengesetz NRW § 15, Abs. 4 d geregelt, aber wenn der Verwaltungsrat der Sparkasse inzwischen bereits zwei mal darüber diskutiert und befunden hat, muss dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt worden sein. Von wem denn, wenn nicht vom Vorstand?
Da wurde wohl vom Vorstand um Rückendeckung für die Entscheidung durch das Aufsichtsgremium nachgesucht, die bekanntlich mehrheitlich auch zwei Mal gegeben wurde.

Allerdings steht in § 15, Abs. 1 Sparkassengesetz "" Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung. "".
Da bereits offensichtlich beträchtlicher Imageschaden für die Sparkasse entstanden ist, könnte das Thema "Automatenschließung" aus dem Blickwinkel der geschäftspolitischen Strategieerfüllung des Institutes (aus Jahresabschluss 2013 entnommen "" Die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen des Trägers mit der Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebiets und ihres Trägers zu dienen."" ) durchaus noch ein drittes Mal von dem nun neu konstituierten Verwaltungsrat behandelt werden (müssen).

Weil der Vorstand zahlenunterlegte Aussagen zur Einschätzung der Notwendigkeit von Kosteneinsparungen für die Entwicklung der Sparkasse in der Öffentlichkeit unterlässt, kann hilfsweise nur eine Bewertung der Situation von außen anhand des verfügbaren Zahlenmaterials, also der Jahresabschlüsse, erfolgen.

Bis Ende 2013 muss die Welt noch in Ordnung gewesen sein, denn der Vorstand ist aus dem Jahresabschluss zu zitieren, "" Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der ertrags- und risikoorientierten Wachstumspolitik des Instituts ist die Sparkasse Lünen mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2013 zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Geschäftsentwicklung als günstig beurteilt."".
Diese Darstellung ist vom alten Verwaltungsrat bei der Feststellung des Abschlusses noch im Mai 2014 ohne Einschränkung gebilligt worden.

Die Frage bleibt:
Was ist seitdem hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Entwicklung der Sparkasse passiert?
Hier muss der neue Verwaltungsrat die Erklärung des Vorstands einfordern und gegebenenfalls eine Anpassung der bisherigen Geschäftsstrategie festlegen.

Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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