Stadt Lünen will Steuern erhöhen: Der einfachste Weg ist nicht immer der richtige!

Die von dem Stadtkämmerer Quitter angekündigten Steuererhöhungen LK vom 18.12.2014, die einseitig die Bürger treffen sollen, dürfen von den Politikern nicht akzeptiert und durchgewunken werden. Denn eine der größten Kostenstellen, die Stadtverwaltung und deren Personalkosten, bleiben ganz unangetastet.

Die Verwaltung geht den einfachsten, aber auch einfallslosesten Weg, u.a. über die Grundsteuer B. Eine Erhöhung von 580 auf 830 Punkte ist vorgesehen. Diese Erhöhung um 43 % (!) nur zu Lasten des Bürgers bedeutet eine Mehreinnahme von 6 Mio Euro pro Jahr.

Aber nicht nur aus diesem aktuellen Anlass, sondern grundsätzlich ist es geboten, die Stadtverwaltung, ihren Stellenplan und die übrigen Kostenstellen einer externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfung zu unterziehen. Ein vor Jahren bestehendes internes Verbesserungs- und Vorschlagswesen der Verwaltung wurde von ihr selbst außer Kraft gesetzt (und dieses aus nicht nachvollziehbaren Gründen!). Offensichtlich hat sie daran kein Interesse. Überwiegt hier ein Hang zur Selbstgefälligkeit? Aktuell ist die Katholische Kirche mit der Kritik von Papst Franziskus an einer Kurienverwaltung, die sich selbst für unsterblich und unersetzlich hält, hier offenkundig weiter als die Lüner Stadtverwaltung.

Erfolgreiche Beispiele aus der freien Wirtschaft zeigen jedoch, dass bei einer Organisation von der Größe einer Stadtverwaltung bedeutende Einsparpotenziale ermittelt werden können. So gesehen widerspricht die Annahme, am Personal könne und dürfe nicht weiter eingespart werden, allen Erfahrungen professioneller Unternehmensberatung.

Um die wirtschaftliche Situation unserer Stadt für die Zukunft zu verbessern, ist es nicht nur angemessen, sondern zwingend geboten, dass sich die Verwaltung wie auch die städtischen Betriebe (wie Stadtwerke, WBL, ZGL, Stadthafen, Bädergesellschaft, SAL usw.) einem professionellen Beratungsportefeuille unterziehen.

Vorausgesetzt, das Führungspersonal der Verwaltung (insb. Bürgermeister, Dezernenten und Abteilungsleiter) trägt im vollen Umfang diese Überprüfung mit, ist dann eine solche Untersuchung ein Selbstläufer. Beispiele aus der freien Wirtschaft bestätigen es immer wieder, und dies mit überzeugenden Ergebnissen.

Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist Verwaltung wie Politik in der Pflicht, im Sinne einer gerechten Lastenverteilung zu denken und handeln, d. h. sich nicht zu verweigern, die Einsparpotentiale in der eigenen Stadtverwaltung auch effektiv abzurufen. Denn wie sonst ist dem Bürger die Notwendigkeit erneuter Steuererhöhung plausibel zu machen, wenn nicht die Stadt(verwaltung) selber anfängt und mit gutem Beispiel vorangeht!

Hugo Benthaus

Autor:

Hugo Benthaus aus Lünen

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