Marl: Radlerin nach Sturz leicht verletzt

Eine 49-jährige Marler Fahrradfahrerin beabsichtigte am Montag, gegen 07.50 Uhr, die Kampstraße, in Höhe der Rappaportstraße, zu überqueren. Hier näherte sich ein unbekannter PKW-Fahrer, der nach links in die Kampstraße einbog. Um einen Zusammenprall zu vermeiden, bremste die Radlerin stark ab und stürzte. Dabei verletzte sie sich leicht. Der Fahrzeugführer entfernte sich von der Unfallstelle.

Fahrerflucht?

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.

Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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