Verkehrsunfallflucht auf der Hagenstraße in Marl Drewer
Marl: Verkehrsunfallflucht auf der Hagenstraße. Am Mittwoch, in der Zeit von 18:00 bis 20:10 Uhr, wurde ein auf der Hagenstraße geparkter Pkw von einem Unbekannten angefahren und beschädigt. An dem schwarzen Opel-Astra entstand ein Sachschaden von rund 2.000 Euro. Der Unfallverursacher suchte das Weite, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Hinweise zur Verkehrsunfallflucht nimmt das zuständige Verkehrskommissariat in Gladbeck unter 0800 2361 111 entgegen.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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