Bezirksregierung Düsseldorf definiert Überschwemmungsgebiet der Ruhr

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Ruhr von Kilometer 2,6 bis Kilometer 49,2 rechtes Ufer und Kilometer 50,7 linkes Ufer im Regierungsbezirk Düsseldorf durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. Die Verordnung tritt am 14. April in Kraft.

Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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