Vater bedrohte Familie mit Waffe

Foto: Archiv

Eine besondere Form der häuslichen Gewalt erlebten die 50-jährige Ehefrau und ihre 17-jährige Tochter im Beisein ihrer Freundinnen im Alter von 17 und 23 Jahren.

Ihr 49-jähriger Ehemann beziehungsweise Vater kam am Dienstag, 18. Juni, gegen 16 Uhr, nach Hause auf der Klosterstraße und verhielt sich sehr aggressiv.
Da die Ehefrau einem weiteren Streit aus dem Weg gehen wollte, verließ sie die Wohnung, um einzukaufen. Ungewöhnlich war, dass der Familienvater anschließend seiner Tochter, die sich mit ihren Freundinnen auf dem Balkon aufhielt, anbot, mit einer Waffe vom Balkon aus „mal Probe” zu schießen. Die Waffe hielt er offen in der Hand. Das er eine besaß, war in der Familie nicht bekannt. Die Tochter lehnte das Angebot ab, bekam es mit der Angst zu tun und wollte mit ihren Freundinnen ins Kinderzimmer. Als sie den Balkon verließ feuerte der Vater neben ihr einen Schuss ab. Sie erlitt durch den Knall Schmerzen im Ohr. Daraufhin verließen die drei jungen Frauen ebenfalls die Wohnung.

Tränengas

Im Hausflur schoss der Täter dann noch einmal. Dadurch erlitten die Drei eine Reizung der Augen durch das austretende Tränengas. Jetzt begab er sich zu einer 60-jährigen Nachbarin und wollte in deren Wohnung. Als sie die Waffe bemerkte, schloss sie schnell die Etagentür und ließ ihn nicht herein.
Die Polizei erhielt von dem Vorfall Kenntnis, weil auf der Einsatzleitstelle bekannt wurde, dass ein Mann mit einer Waffe sich in der Innenstadt von Sterkrade bewegen würde. Noch bevor die eingesetzten Polizeibeamten ihn ausfindig machen konnten, stellte sich heraus, dass er bereits in seine Wohnung zurückgekehrt war. Hier war es sofort wieder zu einer lautstarken Auseinandersetzung mit seiner inzwischen heimgekehrten Ehefrau gekommen.
Als die Beamten in die Wohnung kamen, bedrohte der Täter die Polizeibeamten mit der Waffe. Nach energischer Aufforderung legte er die Waffe ab. Als er sie erneut greifen wollte, wurde er überwältigt und festgenommen. Er leistete bei der Festnahme erheblichen Widerstand.

Unter Alkoholeinfluss

Da der Täter unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand, wurde ihm auf der Wache eine Blutprobe entnommen. Die geschädigte Tochter will wegen dem erlittenen Knalltrauma eigenständig einen Arzt aufsuchen.
Das gesamte Verhalten war derartig auffällig, dass die Polizei den Täter in ärztlicher Obhut überstellte. Ein Richter wird prüfen, ob der Täter weiterhin in Behandlung bleiben muss.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

16 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.