Gerichtsbeschluss erzwingt Lobbyisten-Liste

Bundestag von der Wasserseite

Der Bundestag muss nach einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Identitäten von Lobbyisten nennen, die ungehindert über Hausausweise Zugang zum Bundestag haben – also auch die bislang geheimen Lobbykontakte von CDU/CSU. Die Richter gaben damit überraschend einer Eilklage des Berliner Tagesspiegel recht.

Warum sich die Bundestagsfraktion CDU/CSU so vehement gegen die Veröffentlichung der Liste der Hausweise sperrte wird nun klar. Nicht nur gelistete Lobbyverbände gehen ungehindert ein und aus.

Auf jeden CDU/CSU Abgeordneten kommen 2,47 Lobbyisten, nicht gezählt die tatsächlich ungehinderten Kontakte im Bundestag. Bei der SPD sind es noch 1,33 Lobbyisten auf einen Abgeordneten und bei der Fraktion der Linken sind es 0,44 Lobbyisten. Ein Überblick siehe in der Frankfurter Rundschau.

Die Frage drängt sich auf, warum gerade die Abgeordneten von CDU/CSU so intensiv beraten werden müssen. Sind sie in der Entscheidung deshalb freier?

Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency International, wird zitiert: „Wir fordern ein verbindliches Lobbyregister. Wer in Brüssel nicht im Register steht, bekommt keinen Hausausweis. Das müsste in Berlin genauso sein.“

Während hierzulande einige Politiker sogar geheim halten wollen, welche Lobbyisten Zugang zum Bundestag haben, ist eine solche Geheimniskrämerei in Kanada vollkommen undenkbar. Dort müssen Abgeordnete u.a. jedes Treffen mit einem Lobbyisten in einem öffentlichen Register angeben – bei Verstößen droht eine Gefängnisstrafe. Wie lasch die deutschen Transparenzregeln im internationalen Vergleich sind, zeigt sich auch bei Nebentätigkeiten und Parteispenden.

Auch Frankreich und Großbritannien sind strenger.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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