TTIP etc. betreffen Städte und Gemeinden direkt und indirekt

Die Demonstrationen in den Städten, Zehntausende demonstrierten - 1.700.000 Unterschriften gegen Freihandelsabkommen bereits in Deutschland.

Einige Fakten und Argumente:

Der Deutsche Städtetag hat am 12.02.2014 die Bundesregierung in einem Beschluss aufgefordert, sich gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die kommunale Daseinsvorsorge in den Verhandlungen für Handelsabkommen generell ausgeschlossen wird. Viele der in den Kommunen gefassten Beschlüsse stimmen dem Papier des Deutschen Städtetages zu.

Am 04.06.2014 fordert der Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen (bvöd), dass die Vielfalt der öffentlichen Dienstleistungen nicht durch einen unbegrenzten Marktzugang gefährdet werden darf, wie in den TTIP-Verhandlungen angestrebt.

In einer gemeinsamen Erklärung vom 01.10.2014 stellen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fest, dass Handelsabkommen wie TTIP ein erhebliches Risiko für die öffentliche Daseinsvorsorge darstellen können.

Die Gelsenkirchener Europa-Abgeordnete Gabriele Preuß (SPD) hat mit ihrer Fraktion eine Resolution verabschiedet, die sich deutlich gegen Schiedsgerichte im Zusammenhang mit den Freihandelsabkommen ausspricht.

Das TTIP als

- Investitionsschutz
Mit dem TTIP sollen nicht die Bürger, es sollen Investoren vor direkter oder indirekter Enteignung geschützt werden. Was hat das mit Städten und Gemeinden zu tun haben? Die Vertragsvereinbarungen zum Investorenschutz werden Auswirkungen auf den politischen Handlungsspielraum von Kommunen haben. Verschärft sie beispielsweise Umweltauflagen und macht damit eine Fabrik in ihrem Gemeindegebiet unrentabel, die ohne die Auflagen satte Profite eingefahren hätte, kann der Investor dies als indirekte Enteignung interpretieren. Er hat Kapital in eine Anlage gesteckt, die erst durch die Umweltauflagen ihre Profitabilität verliert, und kann die Entwertung von investiertem Kapital vor ein Schiedsgericht bringen und von der Kommune Schadensersatz fordern. Diese Schiedsgerichte sind keine ordentlichen Gerichte, in denen RichterInnen im Rahmen bestehender Gesetze Recht sprechen, sondern geheim tagende Gremien, in denen Deals aushandeln werden. Wer so etwas für undenkbar hält, sei auf das Verfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik verwiesen, in dem der Konzern vom deutschen Staat 3,7 Milliarden Schadensersatz verlangt, weil er die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel vorzeitig abschalten lies Diese Art Investorenschutz wird dazu führen, dass sich eine Kommune sehr genau überlegen muss, ob sie Umweltauflagen verschärft oder Regularien zum Bau preisgünstiger Wohnungen in Bebauungspläne hinein schreibt, wenn sie befürchten muss, dafür Schadensersatz zahlen zu müssen.

- Brechstange für weitere Privatisierungen bei den Kommunen
Die EU hat in ihrem Verhandlungsmandat nur wenige öffentliche Dienstleistungen wie Justiz, Polizei, Strafvollzug u.ä. von der Liberalisierung ausgeklammert, nicht aber Bildung, Kultur, Wasser und Abwasser. In einem vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) beauftragten Gutachtenwird für den Wasserbereich festgestellt, dass nationale oder lokale Einschränkungen, die Wasserversorgungen nur über öffentliche Unternehmen erbringen zu lassen, nicht mehr zulässig wären. Damit würde die Privatisierung der Wasserversorgung, um die es in der Vergangenheit in der Bundesrepublik eine breit geführte öffentliche Debatte gegeben hat und die von der Bevölkerung abgelehnt wird, durch die Hintertür erzwungen.

Bliebe die Prüfung der Wasserqualität eine öffentliche Aufgabe. Die europäische Rechtsstaatlichkeit würde ausgehöhlt. Konsequent wäre amerikanisch Recht einzuführen.

Ausschreibungspflichten und die Ökonomisierung des kommunalen Handels
Wenn eine Kommune ihre Schulen sanieren will, darf sie sich nicht einfach auf dem Markt umsehen und dann eine Firma mit der Sanierung der Schule beauftragen weil diese am Ort ansässig ist, besonders ökologisch arbeitet, die örtlichen Sportvereine unterstützt oder Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt.
Diese Entwicklung ist nicht neu. Seit gut 30 Jahren wird die Forderung nach immer weiterer Ökonomisierung kommunalen Handelns wieder und wieder erhoben. Die EU hat mit ihrer Wettbewerbspolitik in den letzten Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Forderung in Richtlinien gegossen wurde und die deutschen Bundesregierungen sowie die Landesregierungen haben ihren Anteil dazu beigetragen, dass daraus Recht wurde, das die kommunale Handlungsfreiheit immer weiter eingeschränkt hat. Mit TTIP wird dieser Trend nochmals deutlich verstärkt und vor allem unumkehrbar gemacht.
Was im TTIP vertraglich vereinbart ist, ist nicht rückholbar.

Ob der Stadtrat eine Beschlusskompetenz hat oder diese nur vom Bund wahrgenommen werden kann, soll formal dahin gestellt sein. Wichtig ist die Angst, der Unmut, die Stimmung der Bürger muss ernst- und wahrgenommen werden.

Stärken wir die Demokratie durch unsere Stimme für eine lebenswerte Zukunft
in Oberhausen, im Ruhrgebiet, in Deutschland und Europa.
Geben wir dem neuen Oberbürgermeister Schützenhilfe.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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