Waffen abgeben

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Oberhausen. Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt und diese bei einer Polizeidienststelle oder Waffenbehörde abgibt, wird wegen des unerlaubten Besitzes derzeit nicht bestraft. Grundlage ist die aktuelle Amnestie-Regelung vom 6. Juli 2017 bis 1. Juli 2018 gilt.

Ziel ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale Waffen, straffrei und unbürokratisch abzugeben. Darunter fallen beispielsweise Nunchakus, Wurfsterne und Butterfly-Messer.
Wichtiger polizeilicher Hinweis: Der Transport von Waffen und Munition ist mit Gefahren verbunden. Waffen sind nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit zu transportieren. Also am besten einpacken (undurchsichtiges Material verwenden) und die Munition getrennt verstauen. Damit kann die Waffe nicht schnell schussbereit gemacht werden.
Hiebwaffen, Stoßwaffen oder Stichwaffen sind durch den Waffenbesitzer ebenfalls in geeigneter Weise zu verstauen und zu verpacken. Vor der Abgabe von Waffen, Munition, Sprengmitteln oder unbekannten Stoffen, kann im Zweifelsfall Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden, um die Modalitäten einer gefahrlosen Übergabe abzustimmen.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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