Patientenverfügung gut formulieren

Sich gemeinsam absichern. Foto:Archiv
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Oberhausen. Praxistipps vom Experten: Seit 2009 sind Patientenverfügungen im Bürgerlichen Gesetzbuch verbindlich geregelt. Patientenverfügungen als Akt der Patientenautonomie haben damit erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie müssen im Alltag im konkreten Falle genau beachtet werden. Doch wie formuliere ich meine Wünsche richtig? Wie erkläre ich unmissverständlich, für den Fall, dass ich mich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr artikulieren kann, dass zum Beispiel Sondenernährung oder lebenserhaltende Maßnahmen durch medizinische Geräte abgelehnt werden?
In seinem Vortrag am Mittwoch, 11. Januar, um 18.30 Uhr, informiert Dr. Christoph Gerhard, Palliativmediziner und Vorsitzender des Ethikkomitees am Katholischen Klinikum Oberhausen, in der Cafeteria des St. Marien-Hospitals, Nürnberger Straße 10, anhand vieler Praxisbeispiele über dieses Thema. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen unter Tel. 837-4301.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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