"Dichtheitsprüfung kompakt" (Rat & Tat)

Foto: Klaus Gube, Sprecher Bi Alles-dicht-in-Gonau und Epe
4Bilder
  • Foto: Klaus Gube, Sprecher Bi Alles-dicht-in-Gonau und Epe
  • hochgeladen von Uwe Gellrich

Gronau steht vor der Satzung zur Dichtheitsprüfung

Die Stadt bzw. Gemeinde kann nach § 53 Landeswassergesetz NRW zur Erfüllung
ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung festlegen, dass ihr eine Bescheinigung überdas Ergebnis der Prüfung vorzulegen ist.
Eine Pflicht eine solche Regelung in der Satzung zu treffen besteht nicht.
Die Gemeinde kann also frei entscheiden, ob sie eine Vorlagepflicht satzungsrechtlich regeln möchte oder nicht.

Alles hängt davon ab, wie sich der Gronauer Stadtrat entscheidet!
Ausgangslage

Mit der von der Landesregierung NRW beschlossenen, verpflichtenden Dichtheitsprüfung, bei deren Unterlassung der Gesetzgeber eine Ordnungswidrigkeit erkennt und mit Bußgeld belegt, wird jedem Betreiber einer privaten Hausanschlussleitung unterstellt, dass er damit den Boden und das Grundwasser vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verschmutzt und sich damit, ohne dass dies im Einzelfall nachgewiesen wurde, strafbar macht. Dies steht aber in drastischem Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip, mit der auf dem Grundgesetz beruhenden Unschuldsvermutung, wonach jeder Mensch solange als unschuldig gilt, bis ihm durch ein ordentliches Gerichtsverfahren
das Gegenteil nachgewiesen wird, zumal es bis heute keine wissenschaftlich
belastbaren Beweise gibt, dass private Hausanschlussleitungen das Grund- bzw.
Trinkwasser in unzulässiger Weise beeinträchtigen.

Das Ziel der Bürgerinitiativen


Die Bürgerinitiativen in NRW „Alles dicht in...“ arbeiten darauf hin, durch Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Landeswassergesetzes NRW allein in einem einzigen Punkt, nämlich in dem, des nicht begründeten Zwanges zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen, durch ein Verwaltungsgericht feststellen zu lassen.

Wer ist von der Dichtheitsprüfung betroffen?


Nach zurzeit geltendem Recht, sind das alle Eigentümer von Wohnhäusern und Gewerbebetrieben in Wasserschutzgebieten. Auch Mieter können betroffen sein, wenn der Vermieter versucht, die Kosten der Dichtheitsprüfung und eventueller Sanierungsmaßnahmen auf die Miete umzulegen.
Die Entscheidung, ob auch außerhalb von Wasserschutzgebieten geprüft werden soll, überlässt der Gesetzgeber den einzelnen Gemeinden. Diese können damit umgehen, wie sie es
möchten. Die flächendeckende Dichtheitsprüfung kann damit nicht ausgeschlossen werden.

Welche Fristen gibt es?

Für private Abwasserleitungen, die vor dem 1.1.1965 und für Abwasserleitungen
von Gewerbebetrieben, die vor dem 1.1.1990 errichtet wurden, kann ein Prüfnachweis ab 1.1.2016 und für alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten kann der Prüfnachweis ab 1.1.2021 durch die Gemeinde eingefordert werden.

Was ist bis dahin zu tun?

Die beiden Stichtage 1.1.2016 bzw. 1.1.2021 sagen es: bis dahin wirklich gar nichts!
Denn bis dahin kann weder eine Prüfung noch ein Prüfnachweis verlangt werden.
Das ist eine unumstößliche, rechtssichere Tatsache.

_______________________________________________________________________
Bitte aufpassen: Auch noch so verlockende und blumig formulierte Schreiben, die durch die Stadtwerke, Stadtverwaltung oder von Unternehmen der Kanalbranche verschickt werden,mit dem Versprechen besonders günstiger Konditionen für die Dichtheitsprüfung, könnenüber eines nicht hinwegtäuschen:

"Jede Dichtheitsprüfung zielt darauf ab, einen Sanierungsfall zu finden"

Dazu die Worte aus dem Munde eines Unternehmers aus der Kanalbranche: "Nicht mit der Dichtheitsprüfung verdienen wir unser Geld, erst mit Sanierungen wird das richtige Geschäft gemacht" Weitere Worte dazu erübrigen sich.

Was passiert nach den beiden Stichtagen?

Die Gemeinde kann ab diesen Stichtagen (1.1.2016 und 1.1.2021) per rechtsmittelfähigem Bescheid den Prüfnachweis verlangen und bei Nichtbefolgen eine Ordnungswidrigkeit aussprechen und Bußgeld androhen.

Am Ende die Klage? Klares "JA"!

Mit dem Bescheid wird erklärt werden, dass gegen diesen Verwaltungsakt (also Bescheid zum Nachweis der Dichtheitsprüfung) bei einem Verwaltungsgericht geklagt werden kann. Wer möchte, und das sollte jeder betroffene Bürger wollen, dass die hochumstrittene Dichtheitsprüfung endlich höchstrichterlich überprüft wird, muss klagen, denn die materielle Rechtmäßigkeit von Dichtheitsprüfungen ohne begründeten Verdacht hat bisher noch niemand überprüft. Es macht großen Sinn, wenn alle betroffenen Bürger in dieser Sache denselben Fachanwalt beauftragen.
("Sich an die Klage anhängen...", um möglichst auch aufschiebende Wirkung
für alle Klagenden zu erreichen.) 2 bis 3 Verfahren werden in der Regel abgetrennt, und die anderen werden nicht weiter berücksichtigt. Wenn mehrere Betroffene in einer Sache denselben Anwalt beauftragen, fällt das volle Anwaltshonorar nur einmal an und für jeden weiteren Kläger gibt es nur einen geringen Kostenaufschlag. Möglich und sinnvoll wäre die Einrichtung eines Solidarfonds bzw. -beitrags, um damit die Klagen weiterer Verfahren zu finanzieren. (Instanzenwege, bis hin zum Verfassungsgericht, sind möglich)

Welche Klagegründe gibt es?


//Grundsätzlich steht alles staatliche Handeln, auch das Satzungsrecht der Gemeinden, unter dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot). Hiernach muss eine Maßnahme geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Den unabdingbaren Nachweis, dass mit den im Landeswasserrecht enthaltenen Regelungen das Verhältnismäßigkeitsprinzip eingehalten wird, hat der Landesgesetzgeber nicht geführt.
Im Gegenteil, mit dem von der Landesregierung geplanten Monitoring gesteht sie indirekt ein, dass ihr keinerlei wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Gefährdung des Grundwassers durch Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken hindeuten... //Der von der Regierungskoalition vorgetragene Hinweis auf das Vorsorgeprinzip reicht
nicht aus, da die Anwendung des Vorsorgeprinzips den wissenschaftlichen Nachweis eines Gefahrenpotentials voraussetzt, der in der Gesetzesvorlage der Landesregierung fehlt.
Damit ist die Forderung, dass auch rechtmäßig bestehende Abwasserleitungen dicht sein müssen, rechtswidrig. //Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz - alle haben den Nutzen, wenige haben ohne finanziellen Ausgleich die Pflichten (die im Wasserschutzgebiet) //Die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme. ("Unwirtschaftlichkeit und Unverhältnismäßigkeit"), wenn bei entsprechendem Einkommen z.B. 5-stellige Sanierungsbeträge anstehen.
//Es gibt keine wissenschaftliche Untersuchung in der nachgewiesen wird, dass von privaten Hausanschlussleitungen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht.

Ein theoretischer Ansatz für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht


Das Verwaltungsgericht dahin zu bewegen, den Landesgesetzgeber aufzufordern, das Landeswassergesetz und die Rechtsverordnung dahingehend zu korrigieren, dass die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nur bei begründetem Verdacht einer Umweltgefährdung aufrecht zu erhalten ist.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Für Angriffe mit Laserpointern gegen Flugzeuge oder bei Nichtvorlage der Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung, können Geldbußen bis zu 50.000€ verhängt werden.

http://www.allesdicht-gronau.de/mediapool/120/1207643/data/Rat_Tat.pdf

Klaus Gube, Sprecher Bi Gronau und Epe

http://www.allesdicht-gronau.de

Alles dicht in NRW


Besuchen Sie auch unsere NRW – Homepage http://alles-dicht-in-nrw.de/

Aktuell & informativ

Auch unsere Unterschriftenaktion läuft weiter.

Stoppen Sie die Dichtheitsprüfung / Kanal-TÜV in Deutschland!

http://alles-dicht-in-nrw.de/index.php/aktionen/mitmachen/102-unterschreiben-sie-hier

Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

4 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.