Bundesnaturschutzgesetz

Beiträge zum Thema Bundesnaturschutzgesetz

Natur + Garten
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Natur und Garten
Das ist beim Grünschnitt jetzt noch erlaubt! Hinweise für Mendener Gartenfreunde!

Die ersten Vorboten des Frühlings sind auch in Menden spürbar und viele Bürgerinnen und Bürger ruft es deshalb in den heimischen Garten. Zwischen dem 1. März und 30. September gibt es allerdings einige Regeln, die Gartenliebhaber beachten müssen, wenn sie Hecken und Sträucher pflegen wollen, um sowohl ihre Pflanzen als auch die Umwelt zu schützen. Jederzeit erlaubt sind laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Wenn...

  • Menden (Sauerland)
  • 11.03.24
  • 1
Blaulicht
40 Kilogramm Bärlauch in Säcken wurden sichergestellt
Foto: Polizei Hameln

Mann hatte bei Kontrolle 40 Kilogramm Bärlauch im Kofferraum seines Fahrzeuges

Auf ungewöhnliches "Diebesgut" stieß eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Münder, als sie am gestrigen Donnerstagabend (15.02.2024) kurz vor Mitternacht den Wanderparkplatz an der Landesstraße 425 (Ithpass zwischen Lauenstein und Haus Harderode) bestreifte und auf einen abgestellten VW Golf stießen. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges konnten im Kofferraum zwei große Kunststoffsäcke aufgefunden werden, die mit frischem Bärlauch gefüllt waren. Der Fahrer des Fahrzeuges, der neben dem Golf...

  • Marl
  • 16.02.24
  • 2
Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Natur + Garten
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Balve. Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können eine...

  • Balve
  • 12.02.23
Natur + Garten
Düsseldorf: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es während dieser Zeit verboten, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten von Vögeln zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. | Foto: Andrea Becker

Düsseldorf: Hinweise zum richtigen Verhalten
Hände weg von jungen Wildtieren

Frühlingszeit bedeutet in der Tierwelt auch Nachwuchszeit: Derzeit sind viele Wildtiere mit ihren Jungtieren unterwegs. Oft wirkt es so, als seien die kleinen Nachkömmlinge allein gelassen und würden Hilfe benötigen. Doch das ist nur in Ausnahmen der Fall. Das Institut für Verbraucherschutz und Vetrinärwesen und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt geben daher Hinweise zum korrekten Umgang mit allein aufgefundenen Wildtieren. Von Volker Paulat Allein aufgefundene junge Wildtiere sind nicht...

  • Düsseldorf
  • 21.04.22
  • 1
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Politik

Verwaltungsgericht Düsseldorf rettet Wölfin Gloria

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 6. Mai unter der Überschrift „Keine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria““ entschieden, dass die Wölfin nicht gejagt, erschossen, getöt werden darf. Das Gericht schreibt in seiner Presseerklärung (Aktenzeichen: 28 K 4055/20), dass „der Kreis Wesel nicht ist verpflichtet, einem Schäfer aus Hünxe eine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck zu erteilen. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch...

  • Duisburg
  • 09.05.21
  • 2
Natur + Garten
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist bis zum 30. September nur noch der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder zur Gesunderhaltung erlaubt, informiert die Stadt Mülheim an der Ruhr. | Foto: Pixabay

Bundesnaturschutzgesetz
Radikaler Heckenschnitt in der Brutsaison verboten

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ab heute, 1. März, verboten, Hecken zu schneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen. Dies gilt bis zum 30. September, informiert die Stadt Mülheim an der Ruhr. Der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder zur Gesunderhaltung bleibt von dieser Regelung jedoch unberührt. Das auf die Vegetationsperiode beschränkte Verbot soll dem Erhalt von Gehölzstrukturen für Niststätten in der Brutsaison (Schutz von...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 01.03.21
Politik
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Rückschnitt von Hecken und Gebüsch in Angermund – Anfrage im Stadtrat

Düsseldorf, 20. Mai 2019 Ein Angermunder Bürger berichtet, dass am 15. und 16. Mai 2019 Hecken und Gebüsch an der Straße „Zur Lindung“ geschnitten wurden. Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, nimmt diesen aktuellen Vorfall zum Anlass, in der nächsten Stadtratssitzung zu fragen, welche Behörde oder Institution...

  • Düsseldorf
  • 20.05.19
Überregionales

Ab 1. März Einschränkungen beim Schnitt von Hecken und Bäumen

Kreis. An Straßen und in Parks werden aktuell vielerorts Heckengeschnitten und Bäume gefällt. Denn vom 1. März bis zum 30. September gibt es wichtige gesetzliche Einschränkung für den Schnitt von Hecken und Bäumen, die auch Gartenbesitzerinnen und -besitzer kennen sollten. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Auch Bäume dürfen vielerorts nicht mehr gefällt...

  • Menden (Sauerland)
  • 28.02.18
Natur + Garten
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Baumschutzgruppe Vest: Sinsener ließ Eichen illegal fällen, was hat die Stadtverwaltung unternommen?

Nach dem 1. März wurden zahlreiche Eichen im Baugebiet Alte Haardschule in Marl Sinsen gefällt. Mitglieder der Baumschutzgruppe Vest besuchten den Tatort. Inzwischen wurde bekannt das es für diese Baumvernichtungsaktion keine Genehmigung der Stadt Marl gab. Auffällig ist das die Fällaktion Wochenende stattfand ein Tag wo die Behörde nicht erreichbar ist. Das sieht ganz nach Vorsatz aus. Wenn es keine Fällgenehmigung gab müssen die Täter verfolgt und bestraft werden. Auch der Auftraggeber muss...

  • Marl
  • 02.04.17
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Politik

Rodungen im April an der Brandheide: Leserin hinterfragt Zeitraum

Verwundert zeigt sich Stadtanzeiger-Leserin Andrea Vierhaus über die Ankündigung von EUV-Vize Thorsten Werth-von Kampen, dass im April Rodungsarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Brandheide erledigt werden sollen. Sie verweist auf §39 Bundesnaturschutzgesetz, und fragt, warum solche durch Bauprojekte klar planbare Rodungsmaßnahmen außerhalb des erlaubten Zeitraumes vom 1. Oktober bis 28. Februar zulässig seien. „Wir hatten die Genehmigung, im Februar die gesamte Fläche zu roden“,...

  • Castrop-Rauxel
  • 01.03.17
Politik
Hannes Fischer vertritt DIE LINKE im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit - | Foto: Archiv DIE LINKE.Dortmund

DIE LINKE: Ein Fussballplatz muss sein – Standort Kurler Strasse falsch

Bericht: Utz Kowalewski, DIE LINKE im RAT Hannes Fischer vertritt DIE LINKE im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit - Die Fraktion DIE LINKE hat mit Hilfe einer aktuellen zweiten Anfrage im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit deutlich gemacht, dass der Verein SC Husen-Kurl für den Stadtteil von großer Bedeutung ist. Angesichts der Rahmendaten steht es für die Linksfraktion außer Frage, dass der Sportverein dringend einen neuen Fussballplatz benötigt. Allerdings sei der Standort an der...

  • Dortmund-Ost
  • 14.05.13
  • 1
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