Natur und Garten
Das ist beim Grünschnitt jetzt noch erlaubt! Hinweise für Mendener Gartenfreunde!

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Die ersten Vorboten des Frühlings sind auch in Menden spürbar und viele Bürgerinnen und Bürger ruft es deshalb in den heimischen Garten. Zwischen dem 1. März und 30. September gibt es allerdings einige Regeln, die Gartenliebhaber beachten müssen, wenn sie Hecken und Sträucher pflegen wollen, um sowohl ihre Pflanzen als auch die Umwelt zu schützen.
Jederzeit erlaubt sind laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Wenn sich allerdings Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, müssen Gartenbesitzer ihr Vorhaben, die Hecke zu schneiden, zurückstellen. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, die Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Deshalb sollten vor Beginn der Arbeiten überprüft werden, ob sich Nester oder Tiere in dem Grün befinden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, in der Hauptbrutzeit der Vögel (März bis Ende Juli) auch auf Pflegeschnitte zu verzichten.
Diese Arbeiten sind erlaubt:
• Form- und Pflegeschnitte sind generell erlaubt.
• Entfernen von abgestorbenen Ästen und Krankheit befallenen Teilen.
• Sicherheitsmaßnahmen wie das Entfernen überhängender Äste über Gehwegen oder Straßen.
Diese Maßnahmen sind zu vermeiden:
• Radikalschnitte, die die Pflanzen stark belasten.
• Großflächige Rodungen während der Brutzeit.
• Schnittmaßnahmen, die gegen geltende Naturschutzbestimmungen verstoßen.
Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bestraft werden. Die Beachtung dieser Regeln trägt nicht nur zu einer erfolgreichen Pflege von Hecken und Sträuchern bei, sondern unterstützt auch den Schutz der heimischen Tierwelt.

Autor:

Sabine Schlücking aus Menden (Sauerland)

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