Gültige Versicherungskennzeichen sind jetzt schwarz

Foto: Polizei

Das Versicherungsjahr endete am 28. Februar, um 24 Uhr, für all jene Fahrzeuge, die ein so genanntes Versicherungskennzeichen tragen müssen. Dazu zählen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 Zentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 Kilometer pro Stunde, die erstmals vor dem ersten März 1992 versichert waren. Genauso betroffen sind Quads, Segways und Trikes, Pedelecs mit Motoren über 250 Watt beziehungsweise einer Tretunterstützung über 25 Kilometer pro Stunde oder einer Anfahrhilfe über sechs Kilometer pro Stunde, Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro-Roller mit Betriebserlaubnis, motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 Kilogramm Leermasse. Für die Teilnahme all dieser Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr schreibt der Gesetzgeber zwingend eine gültige Haftpflichtversicherung vor. Als sichtbarer Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes dient das am Fahrzeug fest anzubringende Versicherungskennzeichen, das mit Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahres es beginnt immer am ersten März um 0 Uhr und dauert genau ein Jahr - zur besseren Unterscheidung eine neue Farbkennung erhält.

Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am ersten März benötigen oben genannte Fahrzeuge eine neue gültige Haftpflichtversicherung mit dem ab diesem Tag gültigen schwarzen Versicherungskennzeichen. Die zuvor grünen Kennzeichen haben am 28. Februar, 24 Uhr, ihre Gültigkeit verloren. Wer jetzt noch mit dem grünen, statt dem schwarzen Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann eine Geldstrafe nach sich ziehen und bringt in der Regel auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sollte man von der Polizei im öffentlichen Straßenverkehr ertappt werden.

Wegen erster Versicherungsverstöße, die von der Polizei im Kreis Mettmann zum aktuellen Monatsbeginn schon festgestellt und geahndet wurden, aber auch wegen langjähriger polizeilicher Erfahrungen, wonach leider immer wieder einige Fahrzeughalter und -führer den jährlich wiederkehrenden Versicherungswechsel vergessen und dabei übersehen, welche Auswirkungen dies für sie haben kann, macht die Kreispolizeibehörde Mettmann noch einmal auf den aktuellen Stichtag und seine Folgen aufmerksam. Wer sein Fahrzeug der vorgenannten Art auch ab dem ersten März weiterhin im öffentlichen Verkehr nutzen will, braucht jetzt unbedingt ein schwarzes Versicherungskennzeichen mit gültiger Haftpflichtversicherung, die bei allen Kraftfahrtversicherern sofort erhältlich ist.

Autor:

Andre Tessadri aus Velbert

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