Betreuungsrecht im steten Wandel

Das im Jahr 1992 eingeführte und als Jahrhundertreformgesetz gepriesene Betreuungsrecht kommt nicht zur Ruhe. Das Gesetz ist gut, bekommt aber kaum die Chance in Ruhe umgesetzt zu werden, weil es einem steten Wandel unterworfen wird.

Immer mal wieder werden im Betreuungsrecht vom Gesetzgeber neue Markierungspunkte gesetzt. Mittlerweile gibt es schon das 4. Betreuungsrechtsänderungsgesetz. Ich will jetzt die einzelnen Punkte nicht auflisten, weil sie sich nur einem Fachpublikum wirklich erschließen. Aber erwähnt werden muss der immer wieder neu postulierte Vorrang der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung, vorzugsweise durch Familienangehörige und Personen aus dem Umfeld betreuungsbedürftiger Menschen und die Stärkung der gesetzlich geforderten „anderen Hilfe“ - unter anderem die Vollmacht. Dabei muss gesagt werden, dass in einigen Betreuungsbezirken die „sozialen Hilfen“ auf Grund der kommunalen Haushaltslagen empfindlich ausgedünnt wurden.

Mit einer Fachtagung sollten neue Anstöße zur Qualitätssicherung durch Vernetzung der verschiedenen Akteure des Betreuungswesens auf örtlicher Ebene diskutiert werden.

Bei der am 26. April in Essen durchgeführten Fachtagung stand die rechtliche Betreuung im Mittelpunkt und damit das Wohl betreuter Menschen. Zudem wurde die Frage erörtert, wie kann durch Vernetzung und Zusammenarbeit die Qualität der rechtliche Betreuung gesichert und da, wo erforderlich, verbessert werden.

Die Fachtagung wurde durchgeführt von der im Jahre 2012 gegründeten ÜAG NRW (Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen) mit Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS).
An der Fachtagung nahmen Vertreter aus dem Justizministerium NRW und dem MAIS sowie zahlreiche Vertreter aus den Betreuungsgerichten, Betreuungsstellen, Betreuungsvereinen und Vereinen und (Betroffenen-)Verbänden aus Nordrhein, Westfalen und Lippe, teil, darunter auch Vertreter des Landesverbandes für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte NRW.
Die hohe Teilnehmerzahl des Fachpublikums zeigt den großen Informationsbedarf zur Stärkung und Fortentwicklung der Qualität der rechtlichen Betreuung.

Die verschiedenen Akteure des Betreuungswesen stellten vorhandene und ausbaufähige Möglichkeiten der örtlichen Zusammenarbeit zur Stärkung der Qualität in der rechtlichen Betreuung vor. Drehscheibe für Aufklärung/Information über Betreuung, Vorbeugung/Vorsorge zur Vermeidung von Betreuung und Werbung/Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer sind die nach § 4 Landesbetreuungsgesetz NRW gesetzlich vorgesehenen örtlichen Arbeitsgemeinschaften für Betreuungsangelegenheiten, die auch nach über 24 Jahren noch nicht in allen Betreuungsstellen-Bezirken funktionieren oder gar eingerichtet worden sind.

Letztlich muss aber jede Betreuungsinstanz selbst herausfinden, welchen Beitrag sie zur Qualität beitragen kann. Das ist allerdings auch abhängig vom Budget (Zeit - Finanzen - Personal).

Zur praktischen Anwendung des Betreuungsrechts, das rund 50 Gesetze berührt, gibt es auch weiterhin noch einiges zu tun. Deshalb besteht die fachliche Notwendigkeit, dass weitere Fachtagungen folgen.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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