VW-Abgasskandal und die juristischen Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die neue Musterfeststellungsklage: Was bringt sie geschädigten Diesel-Besitzern?

Seit dem Herbst 2015 ist der VW-Abgasskandal in aller Munde. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass in den Medien über weitere Details berichtet wird: VW, Audi, Porsche, Mercedes-Benz, Skoda, Seat, BMW, Renault, Nissan etc.: die Liste der Automobilhersteller, die nachweislich eine „Schummelsoftware“ in ihre Autos eingebaut haben oder haben sollen, um die wahren Abgaswerte zu vertuschen, wird immer länger. Die Zulassungsbehörden legen teilweise bereits PKW still. Anders als in den USA kennt das deutsche Recht keine Sammelklage. Deutsche Autobesitzer müssen alleine gegen die großen und finanzstarken Autohersteller vorgehen, allem zum Trotz, was man im Internet zu Sammelklagen liest. Der VW-Chefjurist z.B. hat die Losung vorgegeben, dass freiwillig kein Cent gezahlt wird. Aber nicht nur Autobesitzer stehen oft alleine auf weiter Flur: Wenn Banken, Energieversorger und Co. unberechtigt Gebühren erhöhen oder über Händler verkaufte Waren systematisch mangelhaft sind, ist bislang jeder betroffene Kunde (m/w) auf sich gestellt. Er/Sie muss selbst tätig werden und trägt das Risiko der Anwalts- und Gerichtskosten allein.

Auf Betreiben der SPD hat die große Koalition die Einführung der so genannten Musterfeststellungsklage beschlossen, das Gesetz wird zum 01. November 2018 in Kraft treten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden so auch prozessrechtlich gestärkt, die mögliche Verjährung der Ansprüche gegen VW zum Ende des Jahres 2018 kann so ggf. gehemmt werden.

Der SPD Kreisverband Recklinghausen und die ASJ Ruhr-Mitte laden alle interessierten Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Kreis Recklinghausen zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, die sich mit der neuen Musterfeststellungsklage beschäftigen wird. Als Referenten konnten wir Herrn Rechtsanwalt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW gewinnen. Die Verbraucherzentrale wird eine der Verbände sein, die ab November Klagen nach dem neuen Recht erheben dürfen.

Tag: Montag, 08. Oktober 2018
Ort: Foyer der Dattelner Stadthalle, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln
Uhrzeit: 19:00 – 20:30 Uhr

Autor:

Pascal Buddäus aus Datteln

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