Wahlplakatierung zur Bundestagswahl 2017

Im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, werden Parteien ihre Wahlplakate in der ganzen Bundesrepublik aufhängen - so auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sechs Wochen lang, vom 11. August bis zum 24. September, werden die Plakate in der Stadt präsent sein.Für die aufzustellenden Plakate gibt es keine Mengenbeschränkung. Es ist jedoch verboten, Plakate übereinander anzubringen. Für Schäden, die auf das Vorhandensein der Werbeträger im Straßenraum zurückzuführen sind, haftet die Stadt nicht.
Die Plakatierung darf nach Standort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen führen oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Die Wahlplakate sind nach der Bundestagswahl bis spätestens Sonntag, 1. Oktober, 24 Uhr, zu entfernen. Der Straßenraum sowie das Zubehör sind in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Eine gegebenenfalls erforderliche Reinigung wird zu Lasten der jeweiligen Partei durchgeführt. Vor Beginn und nach Ablauf der Genehmigungszeit im öffentlichen Straßenraum aufgestellte Plakate werden ohne weitere Aufforderung kostenpflichtig entfernt.

Autor:

Birgit Blanke aus Düsseldorf

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