Kreistagsfraktion DIE LINKE. stellt Antrag auf Umsetzung eines Urteils des Bundessozialgerichtes

Die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag des Ennepe Ruhr Kreises beantragt die Umsetzung einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16. Mai 2012 beim Jobcenter EN.

Beraten werden soll dieser Antrag im Arbeitsmarktausschuss und dann dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt werden.

Aufgrund dieses Urteils des Bundessozialgerichtes mit dem AZ: B 4 AS 109/11 R steht Beziehern von Leistungen nach dem SGB II größerer Wohnraum als bisher zu.

Die zustehende Wohnungsgröße ändert sich von bisher 45 qm auf jetzt 50 qm pro Person sowie für jede weitere Person 15 qm zusätzlich.

Der sich daraus ergebende höhere Mietanspruch (Kosten der Unterkunft) dürfte sich je nach Kommune zwischen 35 € und 50 € bewegen, weil nunmehr sowohl höhere Obergrenzen für die Kaltmiete, als auch für die Betriebs- und Heizungskosten bei der Berechnung der Mietkosten berücksichtigt werden müssen.

Insbesondere führt die Entscheidung des Bundessozialgerichtes auch dazu, dass sämtliche „Hartz IV“-Haushalte einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen können, der zu einer Nachzahlung der vorenthaltenen Mietkosten seit dem 01.01.2011 führen würde.

Dazu Willi Kloppenburg, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion:

"Mit diesem Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts ist die bisherige Praxis der Ermessensentscheidungen des Jobcenters EN bezüglich der Grössen der Unterkunft spätestens jetzt hinfällig, und weiter: "Nun geht es um eine schnellstmögliche Umsetzung der Vorgaben des Bundessozialgerichts vor Ort !"

Auch der Bürgerselbsthilfe e.V. in Gevelsberg weist in einem offenen Brief an den Landrat des Kreises noch einmal auf die Rechtslage hin und mahnt die sofortige Umsetzung des Bundessozialgerichtsurteils an !

Autor:

Ulrich Rothtauscher aus Gevelsberg

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