Erleichterung für den Steuerzahler in 2012

Fachberatung bei der Anwendung des neuen Gesetzes ist wichtig. Foto: PR
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Im Rahmen des in diesem Jahr verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetzes treten ab Januar 2012 neue Regelungen in Kraft. Einige davon gelten allerdings bereits rückwirkend auf das Jahr 2011. Vereinfachte und modernisierte Steuergesetze sollen bei den steuerpflichtigen Bürgern endlich für mehr „Durchblick“ sorgen und den Weg durch den Steuerdschungel erleichtern. „Es gibt einige wichtige Änderungen, die für alle Steuerbürger interessant sind, wenngleich die Auswirkungen des Gesetzes von den individuellen Rahmenbedingungen des Einzelnen abhängen“, so Sandra Stranzenbach von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Langenberg. Vor allen Dingen führe die Mehrzahl der Neuregelungen jedoch zu einem Bürokratieabbau innerhalb der Finanzverwaltung. Zu einer dieser Änderungen gehört, so die Steuerberaterkammer Düsseldorf, unter anderem der „Arbeitnehmerpauschbetrag“. Bisher konnte jeder Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag von 920 Euro als Werbungskosten steuermindernd bei der Einkommensteuer geltend machen. Dieser Betrag ist nun rückwirkend für das laufende Jahr 2011 auf 1.000 Euro erhöht worden.
Doch wie bei fast allen Gesetzesänderungen, sei auch hier „genaues Hinsehen“ erforderlich und im Zweifelsfall die Nachfrage beim Fachmann ratsam, sonst könne die Vereinfachung des Steuergesetzes im Ausnahmefall negative Auswirkungen für den Steuerzahler haben, so Sandra Stranzenbach von der Lohnsteuerhilfe.
Darüberhinaus habe sich bei den „Kinderbetreuungskosten“ etwas getan. Musste bisher für die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Einzelfall genau unterschieden werden, ob Werbungskosten oder Sonderausgaben vorlagen, so ist jetzt Entspannung angesagt. Mit der Steuererklärung für 2012, können Eltern „Kinderbetreuungskosten“ für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr stets als Sonderausgaben absetzen.
Ebenfalls neu im Bezug auf Kinder sind folgende Regelungen: Ab 2012 entfällt die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes spielen während der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums keine Rolle. „Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommmenssteuererklärung das häufig aufwändige Erbringen der entsprechenden Nachweise“, so die Lohnsteuerhilfe-Beraterin.
Für viele Arbeitnehmer ebenfalls ein wichtiger Punkt der Steuererklärung ist die sogenannte „Entfernungspauschale“. Hier wurden die Abrechnungsmodalitäten vereinfacht. Künftig wird das Finanzamt nur noch die Jahreskonten vergleichen. Wer den Arbeitsweg abwechselnd mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt, muss die Kosten nun nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen, informiert die Steuerberaterkammer Düsseldorf.
Auch für Unternehmen hat sich bei der Gesetzgebung für den steuerpflichtigen Bürger was getan. Rückwirkend ab Juli 2011 gilt jetzt offiziell die erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Damit entfallen für die deutsche Wirtschaft in Zukunft beachtliche Bürokratiekosten.
Besonders wichtig, gerade für ältere Menschen, sind Änderungen zum Jahreswechsel bei Lebensversicherungen. Unter anderem ist das Mindestalter für die Auszahlung des Vertrages in Anlehnung an die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittalters von 60 auf 62 Jahre anzupassen.
Ein Vertragsabschluss im neuen Jahr kann die begünstigte Renten-Auszahlung um zwei Jahre verzögern.
Doch auch hier sei es wichtig die konkreten Parameter von Fall zu Fall zu prüfen, empfiehlt Sandra Stranzenbach. Hier sei die Beratung durch einen Steuerprofi unbedingt zu empfehlen, um eine optimale Handhabung für alle Beteiligten zu sichern.
„Wie wir immer wieder feststellen müssen, geben viele Bürger durch Unwissen keine Einkommensteuererklärung ab und verschenken dadurch viel Geld, denn immerhin erhalten über 80 Prozent der Bürger eine Steuererstattung und diese liegt im Schnitt bei 650 Euro.“

Autor:

Astrid von Lauff aus Velbert-Langenberg

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