Will die Stadt die Kostenkalkulationen zum Musikzentrum verheimlichen? BÜRGERGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM schaltet Anwalt ein

BÜRGERGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM informiert:

„Wir bekommen die Kostenberechnungen zum vorliegenden Planungsentwurf zum Musikzentrum nicht, auch der Presse liegen diese nicht vor“, so Dr. Volker Steude, Koordinator des Bürgerbegehrens Musikzentrum, "also haben wir diese jetzt mit anwaltlichem Schreiben eingefordert, denn nach § 4 (1) Informationsfreiheitsgesetz NRW steht jedem Bürger der Zugang zu den Daten zu."

Zur Kommunikation wurde dem BÜRGERGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM als Ansprechpartner Hr. Sichelt (Referent von Kulturdezernent Townsend) von der Stadt zugewiesen. Ihm wurde bereits am 25.05. der Antrag gem § 4 (1) IFG auf Zugang zu den Planungsunterlagen und Kostenkalkulationen zum vorliegenden Planungsentwurf des Musikzentrums übermittelt. Am 11.06.12 wurde über das Büro der Oberbürgermeisterin erneut daran erinnert. Es erfolgte keine Reaktion.

Über die Beweggründe der Stadt, insbesondere die Kostenkalkulationen geheim halten zu wollen, kann nur spekuliert werden. Hat die Stadt etwas zu verbergen? Wenn ja, was?

Bereits bei dem von der Stadt beauftragten Kostengutachten (sog. Assmann-Gutachten) im Vorfeld zur Planung des Musikzentrums konnten Ungereimtheiten aufgedeckt werden: In dem Gutachten wurden nicht die gesamten jährlichen gebäudebezogenen Kosten des Musikzentrums gem. DIN 18960* berechnet, also Kapital-, Objektman­age­ment-, Betriebs- und Instandsetzungskosten, sondern ausschließlich die Betriebskosten.

In der Folge stellten Politik und Verwaltung die jährlichen Folgekosten des Musikzentrums dann so dar, als würden neben den Betriebskosten in Höhe von 650.000 Euro für das Musikzentrum keine weiteren Kosten für Kapital, Objektmanagement, und Instandsetzung anfallen. Die Bürger wurden über die wirklichen jährlichen Folgekosten getäuscht.

Da passt es ins Bild, dass man die neuen Zahlen erst gar nicht öffentlich diskutieren will. Zu befürchten ist, dass auch in den neuen Kostenberechnungen das Projekt schön gerechnet wird. Gerne würde das BÜRGERGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM die Kostenkalkulationen von einem unabhängigen Bauökonomen gegenrechnen lassen. Auch einige Medien haben gegenüber dem BÜRGERGERBEGEHREN in Aussicht gestellt, ggf. eine unabhängige Prüfung der Kosten vornehmen lassen zu wollen. Daran aber haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung wohl kein Interesse.

Die Vorgehensweise der Stadt zeigt leider erneut, dass die Politik in Bochum bevorzugt in Hinterzimmern Entscheidungen trifft, um diese nicht gegenüber den Bürgern rechtfertigen zu müssen. Zu Transparenz und Diskussionen der politischen Vorhaben auf Augenhöhe mit der Bochumer Bürgerschaft ist der Bochumer Rat in seiner Mehrheit offensichtlich nicht bereit.

Anwaltlich wurde der Stadt nunmehr eine Frist bis zum 21.06.2012 gesetzt. Wenn bis dahin kein Zugang zu den Unterlagen gewährt wird, bleibt nur der Gang zum Gericht.

Weitere Informationen zum Bürgerbegehren finden Sie hier:
http://buergerbegehren-musikzentrum.de
http://www.facebook.com/Buergerbegehren.Musikzentrum

Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren kann man hier herunter laden: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/Unterschriftenliste-B%C3%BCrgerbegehren.pdf

*DIN 18960: Allgemein gültige Grundlage zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Hoch­bau­ten während der Planung und Nutzung, siehe z.B.: https://www-docs.tu-cottbus.de/bauoekonomie/public/Forschung/Publikationen/Kalusche-Wolfdietrich/2006/48_nk-hochbau_grdlg_anwend.pdf

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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