Ungleiche Kitabeiträge: Höhe schwankt von Stadt zu Stadt

Die Elternbeiträge für Kitas schwanken in NRW stark. | Foto: Helene Souza/Pixelio
  • Die Elternbeiträge für Kitas schwanken in NRW stark.
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Seit 2006 bestimmen die Kommunen in NRW die Höhe der Elternbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen selbst. Der Bund der Steuerzahler NRW hat jetzt die Zahlen aus 49 Städten ver­glichen und dabei eklatante Unterschiede festgestellt. In Castrop-Rauxel liegt der Monatsbeitrag – abhängig vom Einkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der wöchentlichen Betreuungsdauer – zwischen 22 und 664 Euro.

Bis zu einem Jahreseinkommen von 17.500 Euro müssen Castrop-Rauxeler Eltern keine Kindergartenbeiträge bezahlen. Damit werden Niedrigverdiener hier mehr zur Kasse gebeten als in so manch anderer Stadt, denn laut der Untersuchung des Bunds der Steuerzahler liegt der NRW-weite Durchschnitt bei 18.385 Euro.
Ab einem Einkommen von 125.001 Euro wird in Castrop-Rauxel der Höchstbeitrag fällig. Der NRW-weite Durchschnitt fällt mit 112.776 Euro niedriger aus, so dass Castrop-Rauxels Eltern scheinbar profitieren. Allerdings spielt hierbei auch die tatsächliche Höhe des Beitrags eine Rolle. Denn beispielsweise beim Höchstbeitrag für U2-Kinder mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden müssen Eltern in Castrop-Rauxel den landesweit fünfthöchsten Beitrag zahlen.
Die Höhe der örtlichen Kita-Elternbeiträge entspreche denen der Städte, die wie Castrop-Rauxel Mitglied im Arbeitskreis Elternbeiträge Mittleres Ruhrgebiet seien, erläutert Claudia Wimber vom Jugendamt. „Die Jugendamtsleitungen sprechen sich untereinander ab.“ Dann entscheide der Rat der Stadt über die Elternbeitragstabelle. Die aktuellen Castrop-Rauxeler Beitragszahlen gelten seit dem 1. August 2008.
Die Beiträge zu senken käme aufgrund des Stärkungspakts Stadtfinanzen nicht in Frage. Und auch das Mindesteinkommen der Eltern so hoch anzusetzen wie in Düsseldorf und Münster (30.000 bzw. 37.000 Euro) könnten sich Städte im nördlichen Ruhrgebiet nicht leisten. Zudem verweist sie darauf, dass das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) unterfinanziert sei. „Die Kommune ist daher auf die Beiträge angewiesen“, so Wimber.
„Man sagt, dass man zur Finanzierung einer Kita zu 19 Prozent die Elternbeiträge einrechnen müsse.“ Dieser Anteil werde aber nicht erreicht. Stattdessen seien es etwa zwölf Prozent.
Was die Untersuchung des Bunds des Steuerzahler nicht zeigt, ist, dass in Castrop-Rauxel das zweite Kind beitragsfrei ist. Dies sei nicht in allen Städten der Fall, sagt Wimber.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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