Feuerwehr gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerk

Foto: Pixabay

Altstadt. Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu tragischen Unfällen.

Grund dafür ist oftmals die gefährliche Kombination aus Alkohol und Feuerwerk. Diese Verbindung führt immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen und endet nicht selten im Krankenhaus.
Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten einige Regeln unbedingt befolgt werden: Feuerwerkskörper dürfen keinesfalls auf Personen geworfen werden, auch das Werfen aus Fenstern und Balkonen ist zu unterlassen.
Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter der Aufsicht eines Erwachsenen stehen. Feuerwerksartikel gehören nicht in Kinderhände, es sei denn, sie sind ausdrücklich für Kinder zugelassen.

Bereits beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass es sich bei sämtlichen Artikeln um geprüfte Artikel durch das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) handelt. Feuerwerksartikel ohne BAM-Kennzeichnung sollten daher weder erworben noch verwendet werden. Das Importieren von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur sehr gefährlich, sondern auch strafbar.

Vor dem Einsatz von Feuerwerks-Artikeln sollte die Bedienungsanweisung aufmerksam durchgelesen werden. Feuerwerkskörper sollten nicht auf der Straße gezündet werden, da Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein können und schlimmstenfalls die freie Fahrt der Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst behindert werden könnte.

Auch Hausbesitzer sollten sich vor Silvester um ihr Hab und Gut kümmern und brennbare Gegenstände vom Gebäude entfernen.

Grundsätzlich empfiehlt sich in dieser Nacht, Fenster und Türen geschlossen zu halten, um den Eintritt von brennenden Feuerwerkskörpern zu verhindern. Dann steht einem harmonischen Jahreswechsel und einem schönen Feuerwerk am Abendhimmel nichts mehr im Wege. Prosit Neujahr!

Autor:

Susann Kahl aus Dorsten

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