Abschied auf Raten? Heckerschule wird 2016 aufgelöst und Filiale der Fischlaker Schule

Vor den Sommerferien verabschiedeten die Heckerschüler ihre Schulleiterin Corinna Seibring mit Luftballons, verabschiedet sich jetzt die Heckerschule?
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Die städtische Gemeinschaftsgrundschule Heckerschule wird mit Ablauf des Schuljahres zum 31. Juli 2016 sofort endgültig aufgelöst!

Die verbleibenden Klassen werden - vorbehaltlich entsprechender Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler durch ihre Erziehungsberechtigten - der Fischlaker Schule zugeordnet.
Gleichzeitig richtet die Fischlaker Schule an der Urbachstraße, zumindest solange ein entsprechender Bedarf besteht, einen Teilstandort, also eine Filiale, ein.
Nach Zusammenführung soll die Schule dreizügig geführt werden. Dies entspräche dem Raumangebot und der Bedarfslage. An der Heckerschule besteht derzeit kein offenes Ganztagsangebot, während an der Fischlaker Schule vier Ganztagsgruppen gebildet wurden.

Wer wird Schulleiter?

Die weitere Entwicklung der Ganztagsbedarfe bleibt abzuwarten. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass unter Beachtung der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen an beiden Standorten unter Aufrechterhaltung der schulischen Infrastruktur eine verbesserte Steuerung der Klassengrößen durch die Schulleitung erfolgen kann.
Die bisherige Schulleiterin der Heckerschule, Corinna Seibring, war zum 31. Juli 2015 in den Ruhestand versetzt worden. Die Schule wurde seither, wie auch schon die Fischlaker Schule, kommissarisch geleitet.
Nach der Zusammenführung beider Schulen könnte für das neue System sofort eine Schulleiterstelle ausgeschrieben werden.

Die Schülerzahlen sind entscheidender Faktor

Die Schülerzahlen beider Schulen 2014/15: während in der Fischlaker Schule 197 Schüler in acht Klassen saßen, verteilte die Heckerschule 98 Schüler auf ihre vier Klassen.
Es gab aber einen Lichtblick, denn für das Schuljahr 2015/16 wurden an der Fischlaker Schule 45 und an der Heckerschule 35 Kinder angemeldet.
Die beiden Schulstandorte liegen 1,5 Kilometer auseinander. Die Zumutbarkeit der Entfernung ist laut Vorlage „daher gemäß § 83. Absatz 6 Schulgesetz NRW als gegeben anzusehen“.
In diesem § 83 steht auch, dass Grundschulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern nur als Teilstandorte geführt werden können.
Auch darf durch die Bildung von Teilstandorten kein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entstehen. Der Schulträger ist aber auch verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der ordnungsgemäße Unterricht nicht beeinträchtigt wird.

Rat entscheidet am 28. Oktober

Die örtliche Schulaufsicht befürwortet jedenfalls die Maßnahme, der Schulausschuss wird die Verwaltung beauftragen, sich mit den Schulkonferenzen der Heckerschule und der Fischlaker Schule an einen Tisch zu setzen.
Auch die Bezirksvertretung soll am 29. September gehört werden, entscheiden soll der Rat der Stadt am 28. Oktober.

Autor:

Daniel Henschke aus Essen-Werden

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