Die „Soziale Teilhabe“ und die Arbeitslosenversicherung

Bereits im April 2017 habe ich mich kritisch mit dem Artikel „Ist die soziale Teilhabe nur eine Augenwischerei?“ geäußert. Auffällig war die mir zugetragene Information, dass keine Arbeitslosenversicherung gezahlt werden würde. Auf diesen Punkt möchte ich gerne noch mal konkreter zurückkommen.

Was ist die „Soziale Teilhabe“?

Dieses Projekt versteht sich als Förderung von Langzeitarbeitslosen, welche auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar wären. Auf die Bewertung der einzelnen Märkte, in denen die menschliche Arbeitskraft klassifiziert wird, möchte ich an dieser Stelle mal verzichten.

Mit bis zu 30 Wochenstunden wird der Langzeitarbeitslose mit einem Monatseinkommen von bis zu 1.320 Euro gefördert. Die Betonung liegt hierbei auf „bis zu“. Es tritt also auch die Frage auf, mit wie viel Einkommen die Menschen tatsächlich auskommen müssen. Weitere Informationen zu dem Projekt sind hier zu finden.

Die Arbeitslosenversicherung

In der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist über die Dauer Folgendes zu finden:

"12.4 Eine Förderung des Arbeitsplatzes ist maximal für die Dauer von 36 Monaten, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2018, möglich."

Zusätzlich erhält man im Dokument der meist gestellten Fragen folgende Information:

"Frage: Woraus ergibt sich die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung?

Antwort: Die Versicherungsfreiheit ergibt sich aus § 420 SGB III."

Nun stellt sich die Frage, was genau die Versicherungsfreiheit ist. Hat der Arbeitsnehmer die Freiheit, sich zu versichern? Oder liegt die Freiheit in der Projektgestaltung des Bundes zu bestimmen, wer versichert ist?

Versicherungsfreiheit bedeutet:

"Als Versicherungsfreiheit in der deutschen Sozialversicherung bezeichnet man Ausnahmen von der im Allgemeinen gültigen Sozialversicherungspflicht, die für bestimmte Personengruppen gemacht werden."

Und siehe da, genau für die Menschen, welche in den Genuss der so schön formulierten “Soziale Teilhabe” kommen, ist die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht vorgesehen.

Denn der § 420 SGB III besagt:

"Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung, die im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ durch Zuwendungen des Bundes gefördert wird."

Dieser Paragraph wurde am 29.03.2017 geändert. Man erhält den Eindruck, dass hier Gesetze gemäß Andrea Nahles´ Motto „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“ angepasst werden. Und das lässt mich aufhorchen.

Also recherchierte ich weiter, wer denn in der Arbeitslosenpflichtversicherung berücksichtigt wird.

„In erster Linie sind in der Arbeitslosenversicherung wie in den anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung die Beschäftigten bzw. Arbeitnehmer pflichtversichert. (…)"

Wer nicht unter den Versicherungspflichtigen zu zählen ist, sind die geringfügig Beschäftigten. Dabei handelt es sich um „Minijobber“ bzw. Arbeitnehmer, welche einem 450-Euro-Job nachgehen.

In die wohlformulierte Versicherungsfreiheit, also die Freiheit der Gestalter des sozialen Arbeitsmarktes, fallen demnach Menschen, die dem Sozialrecht zugeordnet sind. Aber sie haben nicht das Recht, auf Arbeitslosengeld I. Da steht die Frage im Raum: Was ist dann das Soziale am sozialen Arbeitsmarkt oder wo ist die Teilhabe an der „Sozialen Teilhabe“?

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Versicherte, die in den letzten 2 Jahren 12 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben. Wenn also die soziale Teilhabe beendet ist, wird den Langzeitarbeitslosen somit die Möglichkeit genommen, überhaupt einen Anspruch auf ALG I erwirken zu können.

Wir erinnern uns, dass Martin Schulz dafür wirbt, die Anwartschaft für das ALG I auf 36 Monate zu erhöhen. In Bezug auf derartig fragwürdige Gesetzesänderungen macht dieses von Nahles und Schulz geforderte Konzept der Anwartschaft überhaupt keinen Sinn. Würden sie konkret was am Arbeitsmarkt ändern wollen, würden sie nicht die Gesetze zum Nachteil Langzeitarbeitsloser korrigieren.

In dem Konzept der sozialen Teilhabe steckt noch mehr Brisanz, die ich noch weiter recherchieren werde. Eines noch:

Nach meinem letzten Artikel zu diesem Thema reagierte eine „Marion Müller“ auf Facebook. Der augenscheinliche Fake-Account äußerte sich zu der Arbeitslosenversicherung in Bezug zur Sozialen Teilhabe dahingehend, dass Arbeitslosenversicherung gezahlt würde. Ich fragte, woher sie das wüsste. Sie meinte, sie wäre betroffen. Und das kann nicht stimmen oder sie hat wissentlich gelogen. Nun bleibt die Frage, wer diese Marion Müller ist, die Reaktion zeigt und Falschmeldungen verbreitet? Das bietet wieder Raum für Spekulationen.

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.