DRK Gladbeck; „Brüsseler Gespräch“ zur Novellierung des Rettungsdienstrechtes

DRK Westfalen-Lippe beteiligt sich an „Brüsseler Gespräch“ zur Novellierung des Rettungsdienstrechtes

Wenn es um die derzeit anstehende Novellierung des Rettungsdienstrechtes geht, sind auch die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aus unserer Region gefragt. Denn ebenso wie das Rettungsgesetz in Nordrhein-Westfalen steht das Vergaberecht der Europäischen Union vor einer Novellierung. So wird in Brüssel zurzeit darüber diskutiert, die Erbringung von Rettungsdienstleistungen vom europäischen Vergaberecht insgesamt auszunehmen. Dies hätte zur Folge, dass auch der Rettungsdienst in den Kreisen und kreisfreien Städten in Westfalen-Lippe nicht mehr ausgeschrieben werden müsste.

Um die Möglichkeit für eine solche Ausnahme des Rettungsdienstes vom Vergaberecht politisch zu befördern, fand jetzt ein gemeinsames „Brüsseler Gespräch“ statt, das gemeinsam vom Landkreistag mit den DRK-Landesverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe organsiert worden ist. An dem Fachgespräch mit Vertretern des Europäischen Parlamentes, der Europäischen Kommission und der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der Europäischen Union nahmen neben zahlreichen Landräten aus Nordrhein-Westfalen auch Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes in Westfalen-Lippe teil, darunter der Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Jörg Twenhöven, und der Landesrotkreuzleiter des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Heinz-Wilhelm Upphoff.

Das Ergebnis des „Brüsseler Gespräches“ hat deutlich werden lassen, dass es im Europäischen Parlament realistische Chancen für eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst im europäischen Vergaberecht gibt, die auch im Ministerrat Bestand haben kann. „Es besteht in der Politik eine hohe Übereinstimmung darin, das in der Bundesrepublik Deutschland bewährte System der Verknüpfung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie von Haupt- und Ehrenamt bei der Novellierung des europäischen Vergaberechtsrahmens in seinen Besonderheiten zu berücksichtigen“, zeigt sich Dr. Jörg Twenhöven über das Ergebnis des Fachgespräches sehr erfreut. „Eine Einordnung des Rettungsdienstes in den Bereich der Sozialdienstleistungen, wie sie als Kompromisslösung angedacht wird, würde diesen Besonderheiten nicht gerecht werden“, so Dr. Jörg Twenhöven weiter.

Das DRK wird über seine Landesverbände weiterhin aktiv an der Novellierung des Rettungsdienstrechtes mitarbeiten und dafür Sorge tragen, Rettungsdienst als Bestandteil sicherheitsrelevanter Daseinsvorsorge rechtlich zu verankern.

Autor:

Wilhelm Walter aus Gladbeck

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