Stadt prüft Ansprüche für Feuerwehrbeamte

In einer Personalteilversammlung der hauptberuflichen Feuerwehrkollegen der Stadt Gladbeck auf Einladung des Personalrates ging es um die Bezahlung von Überstunden bei der Gladbecker Feuerwehr in den Jahren von 2002 bis 2008.

Bürgermeister Ulrich Roland, Rechtsdezernent Dr. Thomas Wilk und Rechtsamtsleiter Dr. Guido Hüpper haben gemeinsam mit Personalchef Berthold Barheier den Feuerwehrkollegen und dem Personalrat Rede und Antwort gestanden.

Im Jahr 2005 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur Arbeitszeit von Feuerwehrleuten gefällt, das auch für die Stadt Gladbeck spürbare Konsequenzen hat: Nach dem Richterspruch darf die Höchstarbeitszeit im Feuerwehrbereich nicht mehr 54 sondern nur noch 48 Stunden betragen. Auch die Gladbecker Feuerwehrbeamten beantragten daraufhin einen Ausgleich der von ihnen geleisteten Überstunden.

2008 wurde ein Vergleich zwischen der Stadt Gladbeck und einem Gladbecker Feuerwehrbeamten geschlossen, nach dem dieser für die Jahre 2002 bis 2006 eine Nachzahlung für 80,5 Überstunden erhalten hat.
Bei den übrigen Feuerwehrbeamten wurde einvernehmlich entsprechend verfahren.

Im Juli 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Fällen aus anderen Städten, dass wesentlich höhere Zahlungen an die Feuerwehrbeamten zu leisten sind. Nun muss geklärt werden, ob der 2008 geschlossene Vergleich bestandskräftig und rechtsgültig ist. Darüber hinaus ist zu klären, ob eine in den Jahren 2007 und 2008 pro Schicht gezahlte Zulage von 20 Euro ausreichend ist.

Diese so genannte „opt-out“-Regelung galt gesetzlich für einen Übergangszeitraum. Ab 2009 wurde endgültig die 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr umgesetzt. Dazu hat die Stadt zusätzlich acht Feuerwehrleute eingestellt.

Als Ergebnis der Personalteilversammlung wurde die Einrichtung eines Runden Tisches mit Personalrat, Feuerwehr und der Stadt als Arbeitgeber vereinbart, an dem die rechtlichen Möglichkeiten ausgelotet werden sollen. Bürgermeister Ulrich Roland: „Was den Feuerwehrkollegen nach Recht und Gesetz zusteht, wird selbstverständlich gezahlt.“

Gleichzeitig weist allerdings die Stadt darauf hin, dass die Rechtslage äußerst kompliziert ist und ein pauschaler Städtevergleich aufgrund unterschiedlicher Ausgangslagen kaum möglich erscheint. Das Thema ist bekanntlich derzeit in vielen Städten aktuell und hat die Gerichte bereits in unterschiedlicher Weise beschäftigt

Personalrat, Feuerwehr und Stadt wollen sich jedoch intensiv um eine außergerichtliche Einigung bemühen. Es ist allerdings nicht ganz auszuschließen, dass am Ende doch eine gerichtliche Lösung gefunden werden muss.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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