Josefschule: Bekenntnisschulen endlich abschaffen!

Bekenntnisfreie Schulen zu Regelschulen machen!

An einer katholischen Bekenntnisschule, der Josefschule in Gladbeck-Rentfort, wurde es einer evangelischen Lehrerin dreimal verwehrt Schulleiterin zu werden, weil sie die falsche Religion hat. Dass sie die Schule schon seit 18 Monaten kommissarisch leitete, war nicht ausreichend. Erst durch Proteste aus der Politik, der Bevölkerung und der Elternschaft, erteilte die Bezirksregierung nun eine Ausnahme von der Gesetzeslage.
Nur in zwei deutschen Bundesländern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, gibt es noch Konfessionsschulen als staatliche Schulen in der Trägerschaft von politischen Gemeinden. Ihre Finanzierung erfolgt vollständig aus staatlichen Mitteln, die Religionsgemeinschaften sind nicht an den Kosten beteiligt.

Die Religionsgemeinschaften haben es in den vergangenen 100 Jahren verstanden, trotz der Trägerschaft „des Staates“ ihre religiöse Einflussnahme geschickt über Gesetze und Verordnungen zu sichern.

Selbst unter nationalsozialistischer Herrschaft wurde die „Deutsche Gemeinschaftsschule“ zur Regelschule, jedoch wurde in Artikel 23 des Reichskonkordats von 1933 die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen auch völkerrechtlich garantiert. Das war ein Zugeständnis der Nazis aufgrund der Tatsache, dass sich damals ca. 98 % der Bevölkerung zum christlichen Glauben bekannte.

Bei der Gründung der Bundesrepublik behielt das Reichskonkordat zwar seine Gültigkeit, das Bundesverfassungsgericht stellte aber 1957 im Konkordatsurteil fest, dass die Länder bei der Gestaltung des Landesschulrechts nicht an die Schulbestimmungen des Konkordats gebunden werden durften. Angesichts der zunehmenden konfessionellen Vermischung und dem Nachlassen religiöser Bindungen schafften Ende der 1960er Jahre fast alle deutschen Bundesländer, in denen Bekenntnisschulen noch existierten, diese zugunsten der christlichen Gemeinschaftsschulen als Regelschule ab.

Sind christliche Gemeinschaftsgrundschulen die Rettung?

In vielen Städten gibt es einen sehr hohen Anteil an muslimischen Schülerinnen, der bis zu 50 % beträgt und damit höher ist, als der der christlichen Schüler.

An dieser Stelle sei noch einmal gesagt: „Es gibt keine religiösen Kinder, sondern nur Kinder religiöser Eltern!“

Die muslimischen Kinder müssen also in christliche Gemeinschaftsgrundschulen. In der Landesverfassung von NRW steht dazu im Artikel 12 (3): „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

Die Grundlage auch für muslimische Kinder sind also die „christlichen Bildungs- und Kulturwerte“ bei Gleichzeitiger Offenheit auch für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen.

Religionsfreie Kinder scheint die Landesverfassung von NRW nicht zu kennen.

Es könnte auch anders gehen: Am Samstag, dem 8. Juli 2017, sprach sich die nordrheinwestfälische Landesversammlung des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) in Köln einstimmig für eine flächendeckende staatliche Regelschule in Form der bekenntnisfreien Schule aus.

„Die bekenntnisfreie Schule ist nach unserem Grundgesetz die Schule, in der der Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach ist, also nicht aus den Taschen aller Steuerpflichtigen bezahlt wird“, sagt Landessprecher Rainer Ponitka. „Der konfessionelle Religionsunterricht ist ein Privileg der Glaubensgemeinschaften, die hierüber ausnahmsweise in den staatlichen Bereich wirken dürfen. Dieses Privileg bereitet enorme Probleme – wie die separate Unterrichtung der Lernenden nach Glaubensangehörigkeit, die rechtswidrige Beaufsichtigung der Nichtreligiösen zur Zeit des Religionsunterrichtes, z.B. im Unterricht anderer Klassen, sowie immense Kosten für die Lehrerausbildung nebst Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.“

Selbstverständlich solle eine jede Religion von außen betrachtet und über sie informiert werden, doch ein Religionsunterricht, dessen einzige Aufgabe es lt. dem Bundesverfassungsgericht sei, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft als bestehende Wahrheit zu vermitteln, sei gesellschaftlich überholt.

Ponitka weiter: „Der IBKA in NRW spricht sich klar für eine Schule aus, in der die Vermittlung der modernen Werte unseres demokratischen und gleichberechtigten Zusammenlebens fachübergreifend und vom gesamten Lehrkörper umgesetzt wird.“

Zum Abschluss die leichte Abwandlung eines Gleichnisses aus dem religiösen Bereich: „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass deutsche Politiker den Mumm haben, die Macht der Kirche zu beenden.“

Quelle: DIE GLAzette

Autor:

Ralf Michalowsky aus Gladbeck

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