Angriff auf junge Frau – 1.000 Euro Geldstrafe

Auf einer Party in einer Wohnung in der Hattinger Innenstadt kam es im November des letzten Jahres aus Gründen der Eifersucht zwischen einem 23 Jahre alten Mann und einer 20 Jahre alten Hattingerin zu einem Streit. Daraufhin verließ die 20 Jahre alte Hattingerin die Wohnung der Gastgeberin.

Der Angeklagte soll aber hinter seiner Freundin hergelaufen sein und soll sie dann noch im Treppenhaus eingeholt und auf dem unteren Treppenabsatz in den Rücken getreten, geboxt und ihr eine „Kopfnuss“ verpasst haben.

Ein herbeigeeilter weiterer Besucher der Party hielt dann den Angeklagten von weiteren Attacken gegen die junge Frau ab.

Nachdem diese danach mit ihrem Auto einmal um den Häuserblock gefahren war und sich beruhigt hatte, erfuhr sie durch ein Telefongespräch von der Wohnungsinhaberin, dass ihr „eifersüchtiger“ Freund die Wohnung verlassen hatte.
Sie kehrte in die Wohnung zurück und soll dann noch von ihrem Freund telefonisch bedroht worden sein. Außerdem gestand der Angeklagte, seiner Freundin an diesem Abend noch die Außenspiegel ihres Autos abgetreten zu haben.

Er selber verständigte dann jedoch die Polizei, die den Sachverhalt aufnahm und Anzeige erstattete.

Während der Staatsanwalt für die Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung insgesamt eine Geldstrafe von 1.000 Euro forderte, plädierte der Anwalt des vorbestraften Angeklagten für eine deutlich geringere Strafe.

Richter Kimmeskamp schloss sich dann in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den 23 Jahre alten Angeklagten wegen der Tatvorwürfe zu einer Gesamtstrafe von 1.000 Euro. In seiner Urteilsbegründung erwähnte er seinen Eindruck, dass der Angeklagte bei der Tat „völlig außer sich war“ und auf die 20 Jahre alte Hattingerin „ eingewirkt“ hatte.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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