Erleichterung am Bergerhof – Freispruch von der Anklage des Bankrotts

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Der Bergerhof ist ein beliebtes Ausflugsziel und ein viel besuchter Erlebnis-Bauernhof, der seit 1899 im Besitz der Familie Reuter ist.

Die Idylle am Bergerhof ist allerdings getrübt. Der Stadtspiegel berichtete bereits, dass sich schon seit Jahren ein Prozess vor dem Hattinger Amtsgericht gegen das Ehepaar Heinrich und Hannelore Reuter hinzieht. Der Vorwurf gegen sie und den Mitangeklagten Geschäftspartner Günther Meyer: Bankrott und Beihilfe dazu.

Begonnen hat alles schon vor vielen Jahren. Geschäftlich miteinander verbunden und privat befreundet waren die Familien Reuter und der Geschäftsmann Hansjürgen Peters, der inzwischen in Italien lebt.

In zahlreichen Grundstücksgesellschaften waren sie miteinander verbandelt, bis es 2003 zu einem großen Streit kam. Danach folgten bis heute zahlreiche Zivil- und Strafprozesse.

2004 kaufte Heinrich Reuter einer Frankfurter Bank eine Forderung über 3,5 Mio. Euro plus Zinsen gegen den Geschäftsmann Hansjürgen Peters ab. Nach eigenen Angaben vor Gericht zahlte er dafür 235.000 Euro an die Bank.

Hansjürgen Peters ging seinerseits juristisch in die Offensive und stellte zahlreiche Forderungen gegen Heinrich Reuter fällig. Die Reuters sollen dem Geschäftsmann Peters mehr als eine Million Euro schulden.

Dieser hat inzwischen die Zwangsversteigerung des Bergerhofes beantragt und zahlreiche Strafanzeigen gegen die Eheleute Reuter gestellt.

2008 und 2009 übertrug Reuter seiner Ehefrau seine Anteile an der Bauer Power GmbH. Das ist die Firma, die das Windrad am Bergerhof betreibt. Unterschiedliche Auffassungen über die Werthaltigkeit dieser Anteile für den Betrieb des Windrades beschäftigten Gutachter und Gerichte.

Heinrich Reuter wurde vorgeworfen, seiner Ehefrau Vermögen übertragen zu haben, um einem drohenden Bankrott und einer Zwangsversteigerung zu entgehen.
Im Mai 2010 gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Diese hat zum Ziel, die komplette Vermögenssituation offen zu legen und dadurch vor allem Gläubigern zu belegen, ob und wieviel Geld vorhanden ist.

Seine Forderung gegen Peters in Höhe von über 3,5 Mio. Euro verkaufte Heinrich Reuter im Jahre 2010 für 20.000 Euro an den Geschäftsmann Günther Meyer. Dieser bemühte sich bisher vergebens, die Forderung gegen Hansjürgen Peters zu vollstrecken bzw. zu verwerten, wie er heute vor Gericht aussagte.

Die Frage von Staatsanwältin Dr. Sonja Hüppe an Heinrich Reuter, warum er nicht seine Forderungen gegen Peters bei dessen Ansprüchen gegen ihn geltend gemacht hat, blieb im Gerichtssaal unbeantwortet.

Nachdem die Rechtsanwälte der Angeklagten die rechtlich einzuhaltene Frist des erforderlichen Strafantrages wegen Bankrotts angesprochen hatten, stellte man fest, dass diese nicht eingehalten worden war. Der als Zeuge geladene und in Italien wohnende Peters ist allerdings, wie zu den vergangenen Verhandlungen, auch dieses Mal nicht erschienen.

Für die Wirksamkeit der Anklage hätte der Strafantrag innerhalb von 3 Monaten gestellt werden müssen, er wurde aber erst nach 6 Monaten bzw. ein weiterer nach 2 Jahren gestellt.

Daher plädierte Staatsanwältin Dr. Hüppe am Ende der Beweisaufnahme selbst für einen Freispruch aller 3 Angeklagten.

Die drei Verteidiger schlossen sich dem Antrag der Staatsanwältin an. Richter Kimmeskamp sprach dann in seinem Urteil die Angeklagten vom Vorwurf des Bankrotts bzw. der Beihilfe zum Bankrott auf Kosten der Landeskasse frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Erleichtert verließen die Angeklagten den Gerichtssaal.

Der Termin, in dem über die beantragte Zwangsversteigerung des Bergerhofes entschieden wird, ist beim Amtsgericht Hattingen für das Jahr 2017 vorgesehen.

Ergänzung:
StGB § 283 Bankrott

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,

2. in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise Verlust- oder Spekulationsgeschäfte oder Differenzgeschäfte mit Waren oder Wertpapieren eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette übermäßige Beträge verbraucht oder schuldig wird,

3. Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußert oder sonst abgibt,

4.Rechte anderer vortäuscht oder erdichtete Rechte anerkennt .........

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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