In der Krankenhaus-Notaufnahme geklaut

-6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung- Vom Knast in die Freiheit-

Aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes wurde am 23.12.2015 der 52 Jahre alte Hattinger von den Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal geführt. Etwas blass im Gesicht und für die Öffentlichkeit kaum verständlich gab er zu Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung die erforderlichen Angaben zu seiner Person.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn dann, im April 2015 aus der Notaufnahme des Krankenhauses in Blankenstein einen Jutebeutel gestohlen zu haben. In dem Jutebeutel befanden sich persönliche Utensilien, Kleinwerkzeuge und eine Geldbörse eines Elektrotechnikers, der zu dieser Zeit in der Notaufnahme Elektroarbeiten ausführen musste und für kurze Zeit den Raum verlassen hatte. Der Angeklagte bestritt vor Gericht gegenüber Richter Johannes Kimmeskamp, den Diebstahl begangen zu haben. Vielmehr hätte er in Hattingen seinen Neffen getroffen und diesen in das Krankenhaus nach Blankenstein begleitet. Er habe jedenfalls den Jutebeutel nicht gestohlen.

Wären da nicht die eindeutigen Aussagen weiterer Zeugen gewesen, hätte man die Einlassung des Angeklagten fast glauben können. Nachdem ein Zeuge den Angeklagten mit dem Jutebeutel weggehen sah, hatte der Geschädigte noch im Nahbereich des Krankenhauses die Verfolgung aufgenommen, allerdings ohne Erfolg. Nun hatte der Angeklagte schon öfter „bei Gericht arbeiten lassen“ und hatte 26 Vorstrafen im Bundeszentralregister, oftmals wegen Diebstahls.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte am Ende der Beweisaufnahme für die Tat eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung, da er den Diebstahl in der Notaufnahme eines Krankenhauses besonders negativ bewertete und für den Angeklagten keine positive Prognose erkannte. In seinem „letzten Wort“ vor dem Urteil schilderte der Angeklagte dem Richter seine dramatischen persönlichen Umstände und seine Bemühungen, nach der Haftentlassung mit Hilfe seines Betreuers in einer speziellen Suchthilfeeinrichtung einen Platz zu erhalten, der ihm hilft, von seiner Alkoholsucht loszukommen. Da diese stationären Plätze allerdings sehr stark belegt sind, ist eine kurzfristige Aufnahme oftmals nicht möglich.

Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp verurteilte dann den Hattinger wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei führen.
„Sie haben ein schweres Alkoholproblem“ sagte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten und ich hoffe, dass sie sich in der Bewährungszeit straffrei verhalten, bevor er allen Anwesenden Frohe Weihnachten wünschte.
Mit dem Urteil hob Richter Kimmeskamp gleichzeitig den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf, was dazu führte, dass noch im Gerichtssaal „organisatorische Anstrengungen“ erfolgten, wie denn jetzt der Angeklagte an seine persönlichen Sachen in der JVA in Essen kommt ohne lange auf den Gefangenen-Transporter des Gerichtes warten zu müssen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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